Europa

EU-Impfnachweise ohne bestätigte Booster-Impfung reduzieren ab sofort Reiseradius der Bürger

EU-Impfnachweise sind seit Dienstag ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diese zusätzliche Injektion bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.
EU-Impfnachweise ohne bestätigte Booster-Impfung reduzieren ab sofort Reiseradius der BürgerQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Im Dezember des Vorjahres kündigte die EU-Kommission über eine Pressemitteilung die geplanten Maßnahmen an, die nun in ihre praktische Phase und Umsetzung starten. Seit Dienstag dieser Woche gelten EU-Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage). Nach Ablauf dieser Frist werden betroffene Bürger ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten dann wie Ungeimpfte angesehen und dementsprechend behandelt. Die EU-Kommission begründete die nun umgesetzten Maßnahmen im Dezember 2021 mit folgender Darlegung:

"Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Eine fortgesetzte Koordinierung ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und wird Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen."

Diese unanfechtbare Regelung bedeutet daher zukünftig, dass Reisende bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sich bei entsprechenden Vorgaben individueller Länder gegebenenfalls in Quarantäne begeben müssen. EU-Justizkommissar Didier Reynders wird von der Nachrichtenagentur dpa bezugnehmend einer erweiterten Erläuterung mit den Worten zitiert:

"Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wider und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist."

Die in Deutschland verwendeten QR-Codes werden trotz verschiedener App-Anbieter der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erfüllen damit auf Reisen die inzwischen notwendigen Nachweise über getätigte Impfungen, zuvor getätigten aktuellen Tests oder zuvor überstandenen Infektionen mit dem Coronavirus. In der Pressemitteilung auf der Seite der EU-Kommission wird das digitale COVID-19-Zertifikat der EU als "eine Erfolgsgeschichte" bezeichnet. Der im Dezember 2021 formulierte Satz: "Das Zertifikat erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der Europäischen Union" müsse nun aufgrund der erlassenen Vorgaben eigentlich aktualisiert bzw. ergänzt werden.

Mit Stand Dezember 2021 seien bisher in der EU 807 Millionen Zertifikate ausgestellt worden. Inzwischen seien rund 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System beigetreten, so Informationen aus der Pressemitteilung. Die eingeforderte einheitliche Reiseregelung für die EU-Länder wird wie folgt dargestellt: "Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedsstaaten harmonisiert." Des Weiteren wurde schon im Dezember darüber informiert:

"Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedsstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern."

Auffrischungsdosen müssen wie folgt gekennzeichnet sein:

  • 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
  • 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesene Person.

Laut der Berliner Zeitung werden die EU-Staaten lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Wenn dies nicht erfolgte, käme es zu keinerlei unmittelbaren Strafen. Mit diesem Hinweis wird auf die jüngst beschlossene EU-Regelung einer sechsmonatigen Gültigkeit des Genesenenstatus hingewiesen, gegenüber dem aktuellen Alleingang der Bundesregierung, diesen auf drei Monate zu reduzieren.

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