Deutschland

Corona-Regeln: Berliner Senat schafft Kontaktverfolgung ab – Genesenen-Status nur noch drei Monate

Der Berliner Senat hat am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen. Unter anderem wird der Genesenen-Status verkürzt, entfällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie und bei Veranstaltungen und es gibt Änderungen bei den Quarantäne– sowie den 2G-plus-Regeln. Die neue Verordnung tritt am 5. Februar in Kraft.
Corona-Regeln: Berliner Senat schafft Kontaktverfolgung ab – Genesenen-Status nur noch drei MonateQuelle: Gettyimages.ru © Foto von Peng Dawei/China News Service

In Berlin endet jetzt in allen Bereichen der Genesenen-Status nach drei Monate. Das beschloss der Senat auf seiner Sitzung am Dienstag. Die Infektionsschutzverordnung wird nachträglich angepasst.

Neu geregelt wird die Anwesenheitsdokumentation. Die Pflicht dazu entfällt in der Gastronomie, für Veranstaltungen, die Beherbergung und den Sport. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern, die durch die Omikron-Welle überlastet sind. In Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sollen aber weiter die Kontakte nachverfolgt werden.

Berlin wird in diesem Zusammenhang auch seinen Vertrag mit der Luca-App nicht verlängern. Die Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) wird mit den Worten zitiert:

"Was sie (die App) anbietet, wird in Zukunft nicht mehr nötig sein."

Änderungen gibt es weiter bei den Quarantäneregeln: PCR-Tests sind nicht mehr generell vorgeschrieben, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder enge Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise der Quarantäne freitesten wollen.

Neu und nicht ganz einfach wird es bei der 2G-Plus-Regel: Von der zusätzlichen Testpflicht zum Beispiel im Restaurant befreit sind: Geboosterte (unbegrenzt), frisch Geimpfte und frisch Genesene für drei Monate. Mit zwei Impfungen sind Genesene den Geboosterten gleichgestellt. Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die 2G-plus-Regelung. Davon ausgenommen sind Geboosterte.

Neu eingeführt wird eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich.  Ausnahmen werden nur für Prüfungen gemacht, und Personen, die Vorlesungen halten.

Bei der Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen wurden Kinder unter 14 Jahren bisher nicht mitgezählt. Laut Informationen des rbb wird diese Ausnahme bald entfallen.

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