Deutschland

Ab dem 24. November gilt bei der Deutschen Bahn die 3G-Regel

In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) wird ab dem 24. November die 3G-Regel eingefordert. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Coronatest mit sich führen.
Ab dem 24. November gilt bei der Deutschen Bahn die 3G-RegelQuelle: www.globallookpress.com © Ralph Peters via www.imago-image

In einer aktuellen Mitteilung auf der Seite der Deutschen Bahn (DB) teilte das Unternehmen mit, dass ab dem 24. November die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronapandemie konsequent umgesetzt werden.

Fahrgäste der DB sind demnach auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, die Prinzipien der inzwischen in weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens eingeforderten 3G-Regel einzuhalten.

Auf der Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern sind lediglich Kinder ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler und Schülerinnen.

Mit Hinblick auf die von der Politik geforderten Kontrollmechanismen informierte die DB, dass die 3G-Nachweise in den Zügen von entsprechendem Personal stichprobenartig überprüft würden:

"Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen."

Des Weiteren würden "länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel" eingeplant.

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, müsse der Betroffene am nächsten Halt aussteigen, um dadurch die Möglichkeit zu erhalten, den benötigten Nachweis in einer Teststelle nachholen zu können.

"Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist."

Wie sich eine Unterbrechung auf die Weiterfahrt auswirken könnte, und wie der Sondersituation geschuldete Zusatzkosten zukünftig geregelt werden, wurde in der Mitteilung nicht thematisiert. Stornierungen wären im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets zwar möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen seien aber nicht vorgesehen.

Sollte es zu Irritationen oder Problemen bei der Durchsetzung der Verordnung kommen, kann seitens der DB die Bundespolizei zur Unterstützung angefordert werden.

Die Verordnung gelte den Angaben zufolge nicht auf dem Gelände entsprechender Einrichtungen der Deutschen Bahn. Das heißt für Personen, die lediglich Fahrgäste bringen oder abholen wollen, entfällt die 3G-Regel. Sie gelte jedoch für das gesamte Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Die Information über den Twitter-Kanal des Unternehmens schloss mit dem Satz: "Wir bitten euch um ein freundliches Miteinander."

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