Deutschland

Bund und Länder vereinbaren härtere Corona-Maßnahmen: Bundesweite 2G-Regel soll kommen

Von flächendeckenden 2G-Regeln in der Gastronomie bis hin zu härteren Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen: Künftig entscheidet die Hospitalisierungsrate. Auch eine Teil-Impfpflicht ist im Gespräch.
Bund und Länder vereinbaren härtere Corona-Maßnahmen: Bundesweite 2G-Regel soll kommenQuelle: www.globallookpress.com © imago-images/ Global Look Press

Die Ministerpräsidenten einigten sich am Donnerstag laut der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken. Sie vereinbarten drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.

Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Die Länder werden nach Informationen von Reuters aus Verhandlungskreisen etwa für Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen und körpernahe Dienstleistungen sowie Hotels eine flächendeckende 2G-Regel einführen, wenn die Hospitalisierungs-Inzidenz des jeweiligen Bundeslandes auf mehr als drei steigt. "Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen", heißt es weiter. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten werde, könne von den Regelungen wieder abgesehen werden. Das Robert-Koch-Institut hat den Wert für Mittwoch mit 5,3 angegeben.

Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.

Das neue Infektionsschutzgesetz bekam zuvor im Bundestag nicht alle rechnerisch möglichen Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Mit Ja stimmten 397 ihrer Abgeordneten. Die wohl künftige Ampel-Koalition stellt im Bundestag insgesamt 416 Parlamentarier.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz betonte, dass er nach dem Ministerpräsidenten-Beschluss die Einleitung eines Gesetzgebungsprozesses für eine Teil-Impfpflicht erwarte. "Ich halte das für richtig", sagt Scholz. Er sei sehr froh, dass nun etwas möglich werde, was man sich vor einem halben Jahr noch nicht habe vorstellen können. Kanzlerin Angela Merkel sagte, der geschäftsführende Gesundheitsminister werde dabei Hilfe leisten.

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(rt de/reuters) 

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