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"Richtig, ich habe keinen Bock, krank zu werden" – Wiener reagieren auf Erweiterung der 2G-Regelung

Seit Montag gilt in der Alpenrepublik fast flächendeckend die sogenannte 2G-Regel. Die neuen Regelungen sollen laut dem österreichischen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit einem breiten Einsatz von Polizeistreifen durchgesetzt werden. Um die Einhaltung der eingeführten 2G-Regel zu kontrollieren, werden laut Ankündigung die Polizeikräfte hierfür aufgestockt.

Kein Zutritt mehr zu Restaurants, Fitnesscentern, Konzerten und Friseursalons: Nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen sind in Österreich mit harten Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Lebens konfrontiert. Seit Montag gilt in der Alpenrepublik fast flächendeckend die sogenannte 2G-Regel. Lediglich zu Supermärkten, Apotheken oder öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es weiterhin uneingeschränkten Zugang. Dort gilt aber wieder die FFP2-Maskenpflicht.

Die neuen Regelungen sollen laut dem österreichischen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit einem breiten Einsatz von Polizeistreifen durchgesetzt werden. Jeder müsse sich bewusst sein, "dass man, wenn man eine Gastwirtschaft besucht, kontrolliert werden kann", betonte der österreichische Innenminister. Die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden seien ernst zu nehmen. "Für die, die sich an all die Maßnahmen halten, ist es mehr als unfair, wenn es welche gibt, die glauben, die Gesundheitsbehörden, das Gesundheitsministerium, die Vorgaben von Expertinnen und Experten einfach umgehen zu können oder gar auszutricksen", so Karl Nehammer weiter.

Um die Einhaltung der eingeführten 2G-Regel zu kontrollieren, werden laut Ankündigung die Polizeikräfte hierfür aufgestockt. Demnach sollen 800 weitere Beamte, zusätzlich zu den bereits 4.000 Streifenpolizisten, in die Umsetzung eingebunden werden. Auch mit harten Strafen muss man rechnen. Widersetzt sich ein Restaurantgast der 2G-Regel, drohen ihm 500 Euro Strafe. Betreibern von Gaststätten und anderen Betrieben, für die ein Impf- oder Genesenennachweis vorgeschrieben ist, droht bei fehlendem Zertifikat eines Gastes eine Strafe von bis zu 30.000 Euro, berichtet der österreichische Rundfunk ORF.

Von der Regelung sind lediglich Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen, da es für sie noch keine reguläre Impfmöglichkeit gibt. Das Gleiche gilt auch für schulpflichtige Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die jedoch ihren Nachweis über regelmäßig durchgeführte Tests in der Schule – den sogenannten "Ninja-Pass" – bei sich tragen müssen. Auch für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen können, gilt die Ausnahme. Sie müssen für den Zutritt zu Orten, die der 2G-Regel unterliegen, aber über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen, "dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf". In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests für alle kostenfrei.

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der neuen positiven Corona-Befunde auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen – ist in Österreich dreimal so hoch wie in Deutschland und liegt derzeit bei rund 633. In manchen Regionen wie etwa Oberösterreich und im Salzburger Land ist sogar die Marke von 900 überschritten. Am Montag wurden für ganz Österreich mehr als 8.100 neue Corona-Fälle gemeldet.

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