Deutschland

Berlin: Maskenpflicht an den Grundschulen wieder eingeführt

Erst vor wenigen Wochen hatte Berlin die Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler abgeschafft. Nun macht die Stadt einen Rückzieher und verpflichtet die Kinder der Klassen 1 bis 6 erneut einen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht und im Schulgebäude zu tragen.
Berlin: Maskenpflicht an den Grundschulen wieder eingeführtQuelle: www.globallookpress.com © Annette Riedl / dpa

Bevor die Kinder in Berlin demnächst ihre Grundschule betreten, müssen sie wieder eine Maske aufsetzen. Auch während des Unterrichts gilt für die Klassen 1 bis 6 wieder die Maskenpflicht. Erst kurz vor den Herbstferien vor rund einem Monat war in Berlin das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Grundschüler und Lehrkräfte abgeschafft worden. Doch nun macht der Senat einen Rückzieher. Zwei Wochen nach der Rückkehr in die Klassenräume gilt für Schüler bis 14 Jahren und Lehrkräfte wieder die Maskenpflicht – sowohl auf den Fluren als auch im Unterricht.

Seitens der Berliner Senatsverwaltung für Bildung hieß es am Montag nach der Sitzung des Hygienebeirats, dass die Maßnahme "im Laufe der Woche" greifen werde, sobald die Schulen die Eltern informiert hätten. Dass die Maskenpflicht nun auch wieder für die jüngeren Klassen eingeführt wird, begründete der Senat mit dem deutlichen Anstieg der Coronafälle bei den Grundschülern. So habe laut einem Bericht der Berliner Morgenpost die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Fünf- bis Neunjährigen  am Montag bei 492 gelegen, bei den 10- bis 14-Jährigen bei 553.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte:

"Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht, weil ich weiß, wie sehr das Maskentragen Kinder belasten kann."

Einem Bericht des rbb zufolge hält der Landeselternausschuss die Entscheidung des Senats – angesichts der steigenden Corona-Zahlen – für nachvollziehbar, aber für die Schüler sei diese bedauerlich. Denn sie seien die einzige Gruppe, die mit weitergehenden Maßnahmen umgehen müssten, da sich andere nicht impfen lassen.

Auch eine weitere Regelung wird nun an den Schulen fortgesetzt. Obwohl dies vorerst nur für zwei Wochen nach den Herbstferien gelten sollte, sollen die Schüler jetzt weiterhin drei Mal pro Woche getestet werden. Im Falle eines positiven Schnelltests bei einem Schüler, muss das Kind demnach einen PCR-Test machen lassen. Ist jener ebenfalls positiv, müssen dann auch die direkten Kontaktpersonen des Schülers, wie etwa die Sitznachbarn aus der Klasse, für fünf Tage in Quarantäne.

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