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Österreich: Kein Zutritt für Ungeimpfte – Polizei soll 2G-Regel streng kontrollieren

Ab heute gelten in Österreich strengere Bestimmungen für Ungeimpfte. Fast flächendeckend ist die sogenannte 2G-Regel in Kraft. Mit strengen Polizeikontrollen und Geldbußen will man in der Alpenrepubik die Einhaltung durchsetzen. Derweil stieg die Zahl Neugeimpfter.
Österreich: Kein Zutritt für Ungeimpfte – Polizei soll 2G-Regel streng kontrollierenQuelle: www.globallookpress.com © Müller-Stauffenberg via www.imago-images.de

Kein Zutritt mehr zu Restaurants, Fitnesscentern, Konzerten und Friseursalons: Nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen sind in Österreich mit harten Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Lebens konfrontiert. Seit Montag gilt in der Alpenrepublik fast flächendeckend die sogenannte 2G-Regel. Lediglich zu Supermärkten, Apotheken oder öffentlichen Verkehrsmitteln haben sie weiterhin uneingeschränkten Zugang. Dort gilt aber wieder die FFP2-Maskenpflicht.

Die neuen Regelungen sollen laut dem österreichischen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit einem breiten Einsatz von Polizeistreifen durchgesetzt werden. Bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien erklärte Nehammer: 

"Wir werden den Kontrolldruck in den nächsten Tagen deutlich erhöhen."

Jeder müsse sich bewusst sein, "dass man, wenn man eine Gastwirtschaft besucht, kontrolliert werden kann", betonte der österreichische Innenminister. Die Maßnahmen der Gesundheitsbehörden seien ernst zu nehmen. Dasselbe gelte für Besucher von Fitnessstudios, Kinos und Friseuren.

Um die Einhaltung der eingeführten 2G-Regel zu kontrollieren, werden laut Ankündigung hierfür die Polizeikräfte aufgestockt. Demnach sollen 800 weitere Beamte, zusätzlich zu den bereits 4.000 Streifenpolizisten, in die Umsetzung eingebunden werden.

Auch mit harten Strafen muss man rechnen. Widersetzt sich ein Restaurantgast der 2G-Regel, droht ihm 500 Euro Strafe. Betreibern von Gaststätten und anderen Betrieben, für die ein Impf- oder Genesenennachweis vorgeschrieben ist, droht bei fehlendem Zertifikat eines Gastes eine Strafe von bis zu 30.000 Euro, berichtet der österreichische Rundfunk ORF.

Von der Regelung sind lediglich Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen, da es für sie noch keine reguläre Impfmöglichkeit gibt. Das Gleiche gilt auch für schulpflichtige Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die jedoch ihren Nachweis über regelmäßig durchgeführte Tests in der Schule – den sogenannten "Ninja-Pass" – bei sich tragen müssen. Auch für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen können, gilt die Ausnahme. Sie müssen für den Zutritt zu Orten, die der 2G-Regel unterliegen, aber über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen, "dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf". In Österreich sind Schnell- und PCR-Tests für alle kostenfrei.

Österreichs Innenminister verwies bei der Pressekonferenz auch darauf, dass zuletzt die Impfzahlen gestiegen seien. Es sei ein Zeichen für die positive Anreizwirkung von 2G, "wenn jetzt die Impfbereitschaft zunimmt, weil es nett ist, im Lokal zusammensitzen, und weil es schön ist, am öffentlichen Leben teilzunehmen". Nach offiziellen Angaben seien vergangene Woche mehr als 238.500 Dosen verabreicht worden, davon mehr als 71.000 als Erstdosis. 

Als eine Art Anreiz für Spätentschlossene gibt es eine Übergangsfrist: Vier Wochen lang gilt schon die Erstimpfung zusammen mit einem negativen PCR-Test als 2G-Nachweis. Danach muss der vollständige Impfschutz im Zertifikat vorliegen, um Zutritt zu bekommen. 

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der neuen positiven Corona-Befunde auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen – ist in Österreich dreimal so hoch wie in Deutschland und liegt derzeit bei rund 633. In manchen Regionen wie etwa Oberösterreich und im Salzburger Land ist sogar die Marke von 900 überschritten. Am Montag wurden für ganz Österreich mehr als 8.100 neue Corona-Fälle gemeldet. 

Ab 15. November gilt in Österreich zudem am Arbeitsplatz die sogenannte 2,5G-Regel. Zutritt zum Büro ist nur noch jenen gestattet, die gegen das Coronavirus geimpft sind, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder die bereits vom Virus genesen sind.

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