Nordamerika

USA: Ware abgeleckt? Mann nach falscher Corona-Panikmache in Haft

Weil er auf Facebook behauptet hatte, er habe einen Corona-Infizierten dafür bezahlt, Sachen in einem Supermarkt abzulecken, ist ein Mann im US-Bundesstaat Texas zu 15 Monaten Haft verurteilt worden.
USA: Ware abgeleckt? Mann nach falscher Corona-Panikmache in HaftQuelle: www.globallookpress.com © © Michael Szönyi

Damit habe der 40-Jährige in zwei Fällen gegen ein Gesetz verstoßen, das Falschinformationen und Täuschung im Zusammenhang mit biologischen Waffen verbietet, berichteten US-Medien am Mittwoch (Ortszeit) unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Darunter falle auch das Coronavirus. Ein Bundesrichter ordnete zudem am Montag eine Geldstrafe von 1.000 Dollar (rund 865 Euro) an.

Im April 2020 hatte der Mann auf Facebook über einen Supermarkt in der Stadt San Antonio geschrieben, sein mit Corona infizierter Cousin habe gegen Bezahlung in den vergangenen zwei Tagen "alles abgeleckt". Das sei nicht wahr gewesen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Der Beitrag sei nach 16 Minuten gelöscht worden. Dennoch erreichte örtliche Behörden ein anonymer Hinweis mit einem Screenshot.

Bei einer Befragung durch die Bundespolizei FBI sagte der Mann später, er habe durch die Aktion Menschen davon abhalten wollen, öffentliche Orte aufzusuchen. Ziel sei gewesen, "sie von der Verbreitung des Virus abzuhalten". "Zu versuchen, Menschen mit der Drohung zu erschrecken, gefährliche Krankheiten zu verbreiten, ist kein Spaß", teilte der zuständige Staatsanwalt Ashley C. Hoff mit. Medienberichten zufolge will der Mann Berufung einlegen.

Mehr zum Thema - Verdacht auf Millionenbetrug: Polizei verhaftet Betreiber von Corona-Testzentren

(rt de/dpa) 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.