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Griechenland reformiert Strafrecht: Für Verbreitung von Falschmeldungen mindestens drei Monate Haft

Eine Verschärfung des Strafrechts Griechenlands belegt die Verbreitung von Falschmeldungen rund um das Thema Corona mit einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten. Das Urteil obliegt fortan den Richtern. Die Journalistengewerkschaft Griechenlands sieht hierin eine Bedrohung der Pressefreiheit.
Griechenland reformiert Strafrecht: Für Verbreitung von Falschmeldungen mindestens drei Monate HaftQuelle: www.globallookpress.com © © Eurokinissi

Die griechische Regierung hat in der Corona-Krise die Strafe für die Verbreitung von Falschnachrichten verschärft. Der Artikel 191 des griechischen Strafrechtskodex stellte die Verbreitung von Falschnachrichten unter Strafe.

Es drohten bis zu drei Jahre Haft bei Falschnachrichten in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Verteidigungsfähigkeit des Landes oder internationale Beziehungen. Eine Mindeststrafe aber wurde nicht festgelegt. Der Paragraf erhält nun einen Zusatz

"Wer öffentlich oder über das Internet Falschmeldungen veröffentlicht oder verbreitet, die geeignet sind, die Öffentlichkeit zu beunruhigen oder zu beängstigen oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Volkswirtschaft, die Verteidigungsfähigkeit oder die öffentliche Gesundheit des Landes zu erschüttern, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und einer Geldstrafe bestraft. Wurde die Tat wiederholt durch die Presse oder das Internet begangen, wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe bestraft. Der tatsächlichen Eigentümer oder Herausgeber des Mediums, mit dem die Handlungen der vorherigen Absätze vorgenommen wurden, werden mit derselben Strafe bestraft."

Vorangegangen waren Meldungen über die Verbreitung angeblicher Falschnachrichten durch Impfgegner. Das Misstrauen gegenüber den bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geht dabei so weit, dass es Impfgegner ablehnen, von Geimpften Bluttransfusionen entgegenzunehmen. Sie fürchten sich nach eigenen Aussagen vor einer "Vergiftung". Die Präsidentin der Ärztekammer in Patras schlug Alarm und forderte die Regierung auf, einzuschreiten. Es gäbe ganze Gruppen von Menschen, welche die Intubation verweigerten: 

"Wenn jemand operiert wird oder eine Transfusion braucht und zu einer Gruppe von Impfgegnern gehört, verlangt er, dass ihm kein Blut von einer geimpften Person transzendiert wird. Das hat natürlich keine wissenschaftliche Grundlage."

Rund zehn Prozent des griechischen Krankenhauspersonals gelten als impfskeptisch. Die griechische Regierung will erreichen, dass sich 70 Prozent der Bevölkerung gegen das Coronavirus impfen lassen. Bislang liegt die erreichte Impfquote bei 57,3 Prozent. Die Coronavirus-Impfung für das Krankenhauspersonal ist dort mittlerweile verpflichtend. Wer sich bis zum 1. September nicht hat impfen lassen, kann ohne Lohn vom Dienst suspendiert werden. Einige Angestellte ließen sich gefälschte Coronavirus-Impfpässe ausstellen. 

Griechenland belegt derzeit Rang 70 der Pressefreiheit laut "Reportern ohne Grenzen". Die Journalistengewerkschaft sieht sich nun einer neuen Bedrohung ausgesetzt. Fortan liegt es in richterlicher Hand, ob eine Meldung als Falschmeldung zu werten ist, welche das Potenzial hat, das Land zu bedrohen.

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Information:

Das Virus SARS-CoV-2 löst laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Atemwegserkrankung COVID-19 aus. Am 11. März 2020 hat die WHO eine Pandemie ausgerufen. Grundlage dafür ist die weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und in der Regel auch mit schweren Krankheitsverläufen. Nach offizieller Einschätzung handelt es sich um ein gefährliches Virus sowie um eine Krankheit, die vor allem für sogenannte Risikogruppen tödlich ausgehen kann. Generell gilt, dass neben Impfungen Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und die AHA+A+L-Regeln – Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltag mit Maske, die Nutzung der Corona-Warn-App und regelmäßiges Lüften – essentiell sind. Auch die regelmäßige Verwendung von PCR-Tests, um potenziell infizierte Personen zu identifizieren, damit diese sich in Quarantäne begeben können, wird von den Behörden als sinnvoll erachtet, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Erregers zu identifizieren. Die Erklärungen der WHO und des für Deutschland zuständigen Robert Koch-Institutes zum Virus und zur Pandemie finden Sie hier und hier.

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