Asien

Afghanistan: Taliban wollen als Strafe auch wieder "Hände abhacken"

Die Taliban wollen erneut Strafmaßnahmen aus ihrer früheren Herrschaftszeit einführen. Dieben sollen die Hände abgehackt werden und Exekutionen sind auch wieder vorgesehen – wahrscheinlich aber nicht mehr öffentlich.
Afghanistan: Taliban wollen als Strafe auch wieder "Hände abhacken"Quelle: AP © Felipe Dana

Obwohl die Taliban-Interimsregierung angedeutet hatte, gemäßigter aufzutreten, kündigte Mullah Nooruddin Turabi, einer der Gründer der Taliban-Bewegung und oberster Vollstrecker, in einem AP-Interview an, Strafmaßnahmen wie Hinrichtungen und Amputationen von Händen wieder durchführen zu wollen, wenn auch nicht unbedingt in der Öffentlichkeit.

"Niemand hat uns vorzuschreiben, wie unsere Gesetze auszusehen haben. Wir folgen dem Islam und legen unsere Gesetze auf Grundlage des Korans aus."

Kritik an den Hinrichtungen, welche die Taliban während ihrer ersten Herrschaft von 1996 bis 2001 durchführten, wies der frühere Justizminister und Leiter der Religionspolizei, entschieden zurück:

"Alle haben uns für die Strafen im Stadion kritisiert, aber wir haben nie etwas über ihre Gesetze und ihre Strafen gesagt."

Ende 1999 wurde etwa eine Frau hingerichtet, die zuvor ihren Mann im Schlaf mit einem Hammer erschlagen haben soll. Die Mutter von sieben Kindern wurde damals im vollbesetzten Stadion unter den Blicken von tausenden Zuschauern, inklusive Kindern, mit drei Schüssen von einem Soldaten getötet.

Für verurteilte Diebe war die Strafe die Amputation einer Hand. Denjenigen, die wegen Straßenraubs verurteilt wurden, wurden eine Hand und ein Fuß amputiert.

Das Abhacken von Händen sei sehr wichtig - aus Sicherheitsgründen, sagte Turabi jetzt. 

Die Strafen, die schon während der ersten Taliban-Herrschaft angewendet wurden, sollen nun wieder ins Leben gerufen werden. Neu ist, dass Frauen dem Strafgericht beiwohnen sollen, um über Fälle auf Grundlage des Korans zu entscheiden. Derzeit prüfe das Kabinett, ob Strafmaßnahmen wie früher üblich, öffentlich ausgeführt werden sollen.

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