Deutschland

Medienbericht: Ärztin vom Gesundheitsamt berichtet von fehlender Kontrolle von Impfkomplikationen

Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen müssen laut Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses informiert dann das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Doch dieses System nach dem Prinzip der Spontanerfassung funktioniert nur ungenügend, wie ein Medienbericht zeigt.
Medienbericht: Ärztin vom Gesundheitsamt berichtet von fehlender Kontrolle von ImpfkomplikationenQuelle: www.globallookpress.com © Fabian Sommer/dpa

Die Meldepflicht von Impfkomplikationen nach § 6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes "bedeutet nicht, dass auch gemeldet wird." Das hat eine medizinische Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe in der Online-Ausgabe der Berliner Zeitung am 21. September erklärt. Sie berichtete von einer schlechten Meldemoral der Ärzte. Diese habe sie in ihrer alltäglichen Praxis nicht selten beobachtet.

Ausgangspunkt für die Anfrage ist laut der Zeitung der Fall der Berliner Opernsängerin Bettina Ranch. Sie erkrankte, nachdem ihr die Impfung gegen COVID-19 verabreicht worden war. Der behandelnde Arzt habe sich geweigert, Meldung über den Verdacht von Nebenwirkungen zu machen. Die nun an schweren gesundheitlichen Problemen leidende Sängerin hatte auf einer Online-Plattform die Worte des Arztes wie folgt wiedergegeben:

"Wenn ich das alles melden sollte, könnte ich die Praxis zumachen. Dafür habe ich keine Zeit."

Antje Greve, ärztliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Karlsruhe, erklärte dazu der Berliner Zeitung: "Als ärztliche Mitarbeiterin eines Gesundheitsamtes wundert mich die Schilderung von Frau Ranch nicht. Leider halten sich manche Ärzte nicht an die Meldepflicht nach Paragraph 6 (1) Satz 3 IfSG, wonach jede über das übliche Maß hinausgehende Impfreaktion an das Gesundheitsamt zu melden ist."

Schlechte Meldemoral

Die Gesundheitsämter leiten die Meldungen an das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiter, das dem Bundesministerium für Gesundheit untersteht. Greve weiter: "Wenn das Gesundheitsamt von nicht gemeldeten Impfkomplikationen erfährt, geht es dem nicht nach, sondern unterstellt, dass der behandelnde Arzt dies schon dem Paul-Ehrlich Institut, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemeldet hat."

Die verschiedenen Meldemöglichkeiten würden dafür sorgen, "dass überhaupt keine Kontrolle besteht, ob eine Impfkomplikation überhaupt irgendwohin gemeldet wurde." Die Ärztin aus Karlsruhe fordert eine zentrale Meldestelle und verweist darauf, dass es auch bei Todesfällen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen "eine schlechte Meldemoral" gebe.

Sie bestätigte aus eigener Erfahrung Berichte über Obduktionsergebnisse in der Pathologie der Universität Heidelberg. Demnach hatte der dortige Chefpathologe Professor Schirmacher "bei ungewöhnlich vielen, kurz nach der Impfung Verstorbenen Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Corona-Impfung" festgestellt.

Greve geht "von einer erheblichen Untererfassung von Impfkomplikationen, inklusive Todesfolge, nach der Impfung aus". Sie warnt in der Zeitung: "Bei deutlich sinkenden Todeszahlen durch COVID nähern sich die Todesraten von COVID-Toten und Impftoten weiter an. Und es wäre fatal, wenn eines Tages Gleichstand oder ein Überhang von Impftoten herrschte, ohne dass diese Tatsache anhand der Untererfassung überhaupt bemerkt würde."

Mehr zum Thema - COVID-19-Impfungen: Mehr als doppelt so viele Nebenwirkungen gemeldet wie in den letzten 20 Jahren

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.