Europa

Italien: Beschäftigte im Gesundheitswesen klagen gegen Impfpflicht

In Italien gehen 300 Beschäftigte des Gesundheitswesens gerichtlich gegen die Impfpflicht für medizinisches Personal vor. Durch ein von der italienischen Regierung verabschiedetes Gesetz kann Gesundheitspersonal, das sich nicht impfen lassen will, ohne Bezahlung freigestellt werden.
Italien: Beschäftigte im Gesundheitswesen klagen gegen ImpfpflichtQuelle: www.globallookpress.com © Antonio Balasco

Rund 300 Beschäftigte des italienischen Gesundheitswesens, darunter mehrere Ärzte, gehen Medienberichten zufolge gegen die Impfpflicht für medizinisches Personal vor und haben beim Verwaltungsgericht der lombardischen Stadt Brescia eine Klage zur Aufhebung der in Italien eingeführten Impfpflicht für medizinisches Gesundheitspersonal eingereicht. Für den 14. Juli wurde eine Anhörung angesetzt. Der Anwalt Daniele Granara, der die Klage mit initiierte, sagte gegenüber der Zeitung Il Giornale di Brescia:

"Wir sind keine Impfverweigerer, hier geht es um einen Kampf für die Demokratie. Italien ist das einzige Land in der Europäischen Union, das eine Pflichtimpfung für bestimmte Personengruppen zur Vorbeugung von SARS-CoV-2 vorsieht."

In dieser Woche sind nach der von der italienischen Regierung eingeführten Impfpflicht für das Gesundheitspersonal bereits 123 ungeimpfte Mitarbeiter im Südtiroler Sanitätsbetrieb und in Heimen ohne Lohnfortzahlung vom Dienst suspendiert worden. Das nicht geimpfte Personal darf seine Arbeitsstätten künftig nicht mehr betreten, zudem stehen weitere 38 Suspendierungen an. Granara vertritt weiterhin Dutzende Pfleger, die vom Dienst suspendiert wurden, da sie sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen wollten:

"Wir zwingen Leute, ein Risiko einzugehen unter der Androhung, dass sie ihren Beruf nicht länger ausüben dürfen", sagte Granara.

Gemäß eines vom italienischen Parlament Ende Mai verabschiedeten Gesetzes müssen Regionen und autonome Provinzen den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Gesundheitspersonal melden. Innerhalb von fünf Tagen muss dann genau dargelegt werden, warum eine Ausnahme von der Impfpflicht beantragt wird. Diese gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte.

Gesundheitspersonal, dass sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen will, muss Aufgaben ohne direkten Kontakt zu Patienten übernehmen. Sofern dies nicht möglich ist, können Angestellte, die eine Impfung verweigern, so lange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist, was einem Zwangsurlaub ohne Gehalt gleichkommt.

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