Deutschland

NRW-"Genossen" beantragen Wagenknechts Parteiausschluss

Kaum eine Politikerin in Deutschland ist medial so präsent wie Sahra Wagenknecht. Doch viele ihrer linken Parteigenossen haben andere Positionen als die ehemalige Parteichefin. Innerparteiliche Gegner haben nun beantragt, sie aus der Partei auszuschließen.
NRW-"Genossen" beantragen Wagenknechts ParteiausschlussQuelle: www.globallookpress.com © Marcel Kusch

Sahra Wagenknecht wurde vor Kurzem zur Spitzenkandidatin der nordrhein-westfälischen Linken für die Bundestagswahl gewählt. Doch nun droht mal wieder Ärger aus den eigenen Reihen: Denn wenn es nach mehreren anonymen Mitgliedern der Partei geht, soll die gebürtige Jenaerin bald keine Genossin mehr sein. Eine parteiinterne Gruppe hat nun bei der nordrhein-westfälischen Landesschiedskommission ein Parteiausschlussverfahren gegen die Politikerin beantragt.

Das siebenseitige Dokument wurde am Mittwochabend bei der Landesschiedskommission in NRW eingereicht, wie der Spiegel berichtet.

Die Antragssteller behaupten,  dass Wagenknecht der Partei "schweren Schaden" zugefügt habe. Als Hauptbeweis führen sie Wagenknechts neues Buch "Die Selbstgerechten" an. Darin kritisiere Wagenknecht die Linke als Partei und weiche damit von fundamentalen Grundsätzen ab. Ebenso werden verschiedene Interviewauszüge angeführt, bei denen sie offenlasse, ob sie nach der Bundestagswahl noch in der Partei bleibe.

Weiter heißt es in dem Antrag:

"Sahra Wagenknecht vertritt, wie hier nachweislich gemacht, ein eigenes, dem Programm der Linken in vielen Punkten widersprechendes Programm."

Die Antragsteller bemängeln, dass die Partei seit Wagenknechts Kür zur Spitzenkandidatin 30 Prozent der Wählerstimmen in den Umfragen eingebüßt habe und mehr als hundert Genossen aus dem Landesverband ausgetreten seien. Als Resümee und "Warnung" wird verkündet:

"Der schwere Schaden für die Partei ist bereits eingetreten. Er wird gravierend größer, wenn der kampagnenartige Mediensturmlauf gegen die politischen Positionen der Linken durch ihre präsenteste Vertreterin in den Medien weiter anhält."

Doch ist ein Ausschluss so einfach möglich?

In der Bundessatzung der Linken steht dazu:

"Der Ausschluss ist nur möglich, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnungen der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."

Einen Vorsatz sehen die Antragsteller als gegeben an. Namentlich genannt werden wollen sie derzeit nicht, sind in der Partei aber bekannt und gehören mehreren Landesverbänden an.

Ein Parteiausschlussverfahren ist in Deutschland jedoch ein aufwendiges und langwieriges Verfahren. Ob die Landesschiedskommission den Antrag zulässt, entscheidet sich in den kommenden Wochen. 

Mehr zum Thema - Wagenknechts gerechter Ärger: Das fatale Wirken der "Selbstgerechten" und ihrer Identitätspolitik

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