Deutschland

Rund 4.300 Händler wollen Corona-Schaden vom Bund ersetzt haben

Mit der Initiative "Händler helfen Händler" haben nach eigenen Angaben mehr als 4.300 Händler diese Woche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es geht um die rechtliche Voraussetzung , die durch die Corona-Maßnahmen verursachten Schäden rechtlich vom Bund einzuklagen.
Rund 4.300 Händler wollen Corona-Schaden vom Bund ersetzt habenQuelle: www.globallookpress.com © Uli Deck/dpa

Er ist einer der treibenden Köpfe hinter der Klage: Marcus Diekmann, CEO von Rose Bikes, über Bike-Reisen auch im Reisevertrieb, gehört zur den profiliertesten Digital-Unternehmern in Deutschland und führt ein Familienunternehmen mit einem Umsatzziel von rund 120 Millionen Euro. Obwohl die Fahrrad-Branche seit Jahren satte Zuwächse verzeichnet, gründete Diekmann mit Beginn der Corona-Krise die Pro-Bono-Initiative "Händler helfen Händlern." Gegenüber RT DE sagte er im Interview:

"Eines muss klar sein: Wer nicht klagt, hat später auch kein Anrecht auf Entschädigung. Der hat schon verloren."

Diekmann will mit gebündelten Mitteln die handwerklichen und inhaltlichen Fehler im Bundesgesetz gerichtlich feststellen lassen und sie damit von Richtern auf ihre Verfassungswidrigkeit prüfen lassen. Der Handelsverband Deutschland HDE hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass sich viele seiner Mitglieder gegen die Corona-Schließungen gerichtlich wehren wollen. Das nimmt jetzt mit Diekmanns Initiative konkrete Züge an. Und eines sollte die Politik wissen. Diekmann:

"Kommt die Klage durch, stehen schnell durchaus zweistellige Entschädigungssummen auf dem Spiel."

Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Hamburg und der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg haben eine Art Basis-Musterklage vorbereitet. Immerhin geht es im Erfolgsfall insgesamt um mehrere Milliarden Entschädigungszahlungen.

Kern der Klagen ist ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Josef Franz Lindner. Der untersucht eine mögliche Verletzung der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechts und des Gleichheitsgrundsatzes. Dabei sei nach dem Verfassungsrechtler die Frage nach der Einschränkung der Berufsfreiheit unbegründet, da es an Nachweisen fehlte, ob und inwiefern die Öffnung des Handels das Infektionsgeschehen beeinflusste. Er beruft sich dabei auf Studien des Robert Koch-Instituts. Demnach war "ein etwaiges Ansteckungsrisiko durch die bestehenden Hygienekonzepte im Handel gering".

Dabei sind die Kosten für die Kläger relativ gering. Für 3.000 Euro könne man das Gutachten des Verfassungsrechtlers Lindner bekommen. Die Kanzlei schicke dann eine passgenaue, an die eigene Situation angepasste Beschwerde, die nach Karlsruhe gehe.

Gegen das Infektionsschutzgesetz sind beim Bundesverfassungsgericht mittlerweile rund 400 Klagen eingegangen, nur wenige  Eilanträge wurden abgelehnt. Galeria Karstadt plant, nach Informationen des Handelsblatts Ausfälle in "niedriger dreistelliger Millionenhöhe" einzuklagen. Andere Textil-Ketten wie etwa KIK wollen ähnliches. Diekmann nennt noch weitere Ketten wie etwa die Textilfima Intersport. Für Diekmann ist wichtig, dass es bei den 3.000 Euro nicht um Bereicherung geht. Er sagt:

"Wir stecken dieses Geld in die Klagen. Was übrig bleibt, wird in eine Imagekampagne für die Läden gesteckt."

Das Infektionsschutzgesetzt selbst beinhaltet im Paragraf 56 einen Schadensersatzanspruch für jeden, "der aufgrund als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern . . . Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt".

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