Europa

Mehr Schaden als Nutzen? Corona-"Notbremse" enthält FFP2-Pflicht im Öffentlichen Personenverkehr

Die Corona-"Notbremse" des Bundes schreibt das Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Personenverkehr vor, sobald der "Inzidenzwert" von 100 überschritten wird. Dabei ist der medizinische Nutzen dieser Masken mehr als zweifelhaft.
Mehr Schaden als Nutzen? Corona-"Notbremse" enthält FFP2-Pflicht im Öffentlichen PersonenverkehrQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt via www.imago-im/www.imago-images.de

In der seit dem frühen Samstagmorgen geltenden Corona-"Notbremse" des Bundes ist neben einer nächtlichen Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen beim Erreichen bestimmter "Inzidenzwerte" auch das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr vorgesehen. 

Im neu geregelten Infektionsschutzgesetz findet sich unter Punkt 9 der Maßnahmen, die gelten, wenn "in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100" überschreitet:

"[B]ei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder ‑fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)."

Für das Kontroll- und Servicepersonal gelte die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz).

Der medizinische Nutzen des Maskentragens für den Infektionsschutz ist wissenschaftlich grundsätzlich umstritten, das gilt umso mehr für die FFP2-Maske. Während der Berliner Senat, der das Tragen solcher Masken im Nahverkehr und beim Einkaufen bereits vor Ostern festgeschrieben hatte, von einer deutlichen Minimierung des Ansteckungsrisikos sprach, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, dass diese Masken mehr schadeten als nützten und ihr verordneter Gebrauch die Bevölkerung gefährde.

Auch eine erst vor wenigen Tagen veröffentlichte Metastudie belegt die gesundheitlichen Risiken, die sich aus dem Tragen der eigentlich für den Arbeitsschutz gedachten Masken ergeben.

In den sozialen Netzwerken wurde darauf verwiesen, dass das Tragen von FFP2-Masken nur in Deutschland und Österreich verpflichtend sei, also just in den Ländern, in denen es im Zuge der Beschaffung der teuren Masken zu Korruptionsfällen in Regierungskreisen kam. In Deutschland gab es vor Inkrafttreten der "Notbremse" des Bundes bereits in Berlin und Bayern eine Pflicht zum Tragen entsprechender Masken im Öffentlichen Personenverkehr und im Einzelhandel.

Mehr zum Thema - Gesellschaft für Krankenhaushygiene: Berliner FFP2-Maskenpflicht gefährdet die Bevölkerung

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