Deutschland

Statt 21 Uhr nun ab 22 Uhr: Widerstand gegen Ausgangsbeschränkung bei "Bundes-Notbremse" lässt nach

Die Fraktionen von SPD und Union haben am Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse noch einige Änderungen vorgenommen. Zumindest der Einzelhandel soll eingeschränkt weiter möglich sein. Auch nächtliches Joggen oder Spazierengehen bleiben teilweise erlaubt.
Statt 21 Uhr nun ab 22 Uhr: Widerstand gegen Ausgangsbeschränkung bei "Bundes-Notbremse" lässt nachQuelle: www.globallookpress.com © Jonas Walzberg / dpa

Gegen die Regierungspläne für eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse kamen in den vergangenen Tagen vermehrt Bedenken aus den Bundesländern. Der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) etwa kritisierte die Pläne als zu unflexibel. So sagte er gegenüber der Welt:

"Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen."

Aber es werde auch für viel Verdruss sorgen, legte der CDU-Politiker nach. Zugleich verteidigte er das bundesweit beachtete Modell seines eigenen Bundeslandes, Öffnungen mit Schnelltests zu verbinden. Sein hessischer Amtskollege Volker Bouffier (CDU) wies wie andere Stimmen auf rechtliche Bedenken gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen hin. Dagegen drängen Intensivmediziner jedoch die Politiker zur Eile und warnten vor zeitraubendem Streit über Details.

Die Fraktionen von SPD und Union hätten dennoch eine Einigung zur Bundes-Notbremse getroffen und dafür an dem Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen, heißt es. Nach Beratungen am Montag wurde bekannt, dass die neuen Vorschläge für Regeln im Infektionsschutzgesetz etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr vorsehen. Joggen und Spaziergänge sollen demnach aber auch bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hoher Zahl neuer Corona-Fälle weiterhin möglich bleiben. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.

Für Schulen wäre Distanzunterricht bei Inzidenzwerten über 165 verpflichtend, wenn der Gesetzentwurf so vom Bundestag beschlossen wird. Im bisherigen Entwurf war hierfür ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung auch weiterhin keinerlei Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die erste Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, "zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen".

Alle Regelungen sollen erst einmal befristet bis zum 30. Juni gelten. Ziel des Gesetzesvorhabens sei es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit dieser sogenannten Notbremse. Diese soll greifen, falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner liegt. Dann sollen demnach überall dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen abstimmen. Danach muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte unter anderem in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, forderte am Montag etwa, Ausgangssperren in der Gesetzesnovelle zu streichen. Die Fixierung auf eine reine Inzidenzzahl müsse durch einen intelligenteren Kriterien-Mix ergänzt werden. Buschmann warnte:

"Das Gesetz braucht Ausnahmeregelungen für geimpfte und getestete Personen. Sonst wird das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt." 

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sprach sich –  angesichts der steigenden Corona-Zahlen auf den Intensivstationen – für Ausgangsbeschränkungen aus. Es sei "verhältnismäßig, mal ein paar Wochen vielleicht nicht auf die Straße gehen zu können am Abend und da mitzuwirken", sagte Holetschek am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Die Auslastung in den Kliniken werde in zwei bis drei Wochen einen Höchststand erreichen. Jetzt sei die Zeit zu handeln.

Mehr zum Thema - Geheimes Gutachten: Kanzleramt bewertet "Notbremse" als juristisch problematisch

(dpa/rt)

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