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Nach Weimar kassieren weitere Gerichte Corona-Maßnahmen an Schulen: "Gefährdung des Kindeswohls"

Zuletzt sorgte ein Beschluss des Amtsgerichtes Weimar gegen die Maskenpflicht an Schulen für Schlagzeilen. Nun wird dem zuständigen Richter u. a. Rechtsbeugung vorgeworfen. Derweil entschied sich im bayerischen Weilheim ein Familiengericht ebenfalls gegen die Maskenpflicht. In Magdeburg traf es die Schnelltests.
Nach Weimar kassieren weitere Gerichte Corona-Maßnahmen an Schulen: "Gefährdung des Kindeswohls"Quelle: www.globallookpress.com

Vor wenigen Tagen sorgte ein Gerichtsurteil in Weimar für Aufsehen. Am Donnerstag hat das für Familiensachen zuständige Amtsgericht Weimar in einem Eilverfahren beschlossen, zwei Weimarer Schulen u. a. die Verhängung einer Maskenpflicht für die Schüler zu untersagen.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Auswertung diverser Gutachten – von der Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, dem Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer – gelangte das Amtsgericht zu der Erkenntnis, dass die Maßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen.

Das Urteil sorgte für Unmut und Empörung, nicht nur unter Eltern. So bezeichnete es das Recherchemagazin Correctiv u. a. als "auffällig", dass "alle drei Gutachterinnen und Gutachter Mitglieder im Verein 'Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie'" des als Corona-Skeptiker bekannt gewordenen Mikrobiologen und Infektionsepidemiologen Sucharit Bhakdi seien.

Nun will sich das Thüringer Bildungsministerium gegen den richterlichen Beschluss zur Wehr setzen. Zudem wolle man eine mündliche Verhandlung erwirken – erst danach gebe es eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Beschluss. Zuvor hatte das Ministerium mitgeteilt, das Urteil werfe "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf". Gegen den Weimarer Richter gingen in der Zwischenzeit mehrere Klagen wegen mutmaßlicher Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft ein.

Das Amtsgericht Weimar erklärte wiederum in einer Pressemitteilung: 

"Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar."

Derweil fand die Serie von Gerichtsurteilen gegen die Corona-Maßnahmen nun ihre Fortsetzung. Im oberbayerischen Weilheim befreite ein Familiengericht ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule. In dem Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben dürfe. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az.: 2 F 192/21).

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sei die Schülerin der Realschule Schlehdorf seit letzten Oktober aufgrund eines Attests von der Maskenpflicht befreit gewesen. Die Schulleitung habe jedoch auf ein neues Attest bestanden.

Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an.

"Wegen Gefährdung des Kindeswohls hat ein Richter gestern entschieden, dass in diesem Einzelfall die Schulleitung angewiesen wird, das Kind von der Maskenpflicht zu befreien und es gegen Mobbing durch andere Schüler zu schützen."

Ebenfalls am Dienstag kippte das Verwaltungsgericht Magdeburg (Az.: 7 B 80/21 MD) die Schnelltestpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt – vorerst. Zuvor hatte ein Elternpaar aus Osterburg einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

Die Magdeburger Volksstimme klärt über die Hintergründe auf.

"Da die Auflage in der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung bislang nicht vorgesehen war, hatte das Bildungsministerium übergangsweise einen gesonderten Erlass herausgegeben, der die Testpflicht ab 12. April einführte."

Die Richter urteilten demzufolge jedoch, dass "die in der aktuellen Eindämmungsverordnung vorgegebenen Möglichkeiten zur Pandemie-Eindämmung nicht einfach durch einen zusätzlichen Erlass erweitert werden" könnten.

Nun wird die Testpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt nach Informationen des Bildungsministeriums bis zum Ende der Woche ausgesetzt.

"Die Verpflichtung zur Zurückweisung von Personen, die sich einem Corona-Schnelltest nicht stellen wollen, wird aufgrund dieser heute ergangenen Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichtes bis zur Verkündung einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesetzt."

Die Möglichkeit zur freiwilligen Testung bleibe an den Schulen nach Angaben des Ministeriums jedoch weiterhin bestehen. Zudem seien alle am Schulleben beteiligten Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Personal in den Schulen) weiterhin aufgerufen, die Testangebote in den Schulen oder Testalternativen zu Corona-Schnelltests anzunehmen.

Wie weiter berichtet wird, gelte mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab Montag jedoch eine neue Rechtslage. Damit seien die Schnelltests ab kommender Woche wieder verpflichtend.

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