Deutschland

Trotz neuer Corona-Mutante: Sterbezahl in der 10. Kalenderwoche um 12 Prozent gesunken

Die Sterbefallzahlen für Deutschland in der 10. Kalenderwoche 2021 liegen 12 Prozent unter dem Durchschnitt der Vorjahre. Die gesamten Sterbefallzahlen gingen in der 8. Kalenderwoche weiter zurück und lagen 2.208 Fälle bzw. 10 Prozent unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.
Trotz neuer Corona-Mutante: Sterbezahl in der 10. Kalenderwoche um 12 Prozent gesunkenQuelle: www.globallookpress.com © Rüdiger Wölk via www.imago-image/www.imago-images.de

Nach einer aktuellen Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der zweiten Märzwoche (8. bis 14. März 2021) in Deutschland 18.906 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 12 Prozent oder 2.591 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche.

Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle ist derzeit bis einschließlich der 8. Kalenderwoche 2021 (22. bis 28. Februar) möglich. In dieser Woche gab es laut dem RKI 1.493 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 386 Fälle gesunken.

Die gesamten Sterbefallzahlen gingen in der 8. Kalenderwoche weiter zurück und lagen 2.208 Fälle beziehungsweise 10 Prozent unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 7. Kalenderwoche (15. bis 21. Februar 2021) abbilden. In dieser dritten Februarwoche lagen die Sterbefallzahlen in keinem Bundesland um mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der Vorjahre. In Thüringen (+8 Prozent oder 50 Fälle) und im Saarland (+8 Prozent oder 24 Fälle) lagen sie mindestens 5 Prozent über diesem Durchschnitt, in allen anderen Bundesländern im gleichen Bereich oder darunter.

In Sachsen (-1 Prozent oder 13 Fälle), wo die Entwicklung in den letzten Monaten besonders auffällig war, lagen die Sterbefallzahlen somit erstmals seit Anfang Oktober 2020 wieder im Bereich des Durchschnittes der Vorjahre. Einen Höchststand gab es dort zum Ende des vergangenen Jahres: In den letzten drei Kalenderwochen 2020 hatten sich die Sterbefallzahlen in diesem Vergleich mehr als verdoppelt.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird – wie auch von der europäischen Statistikbehörde Eurostat – ein Vergleich zu einem Durchschnitt von vier Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Für Sterbefälle im Jahr 2020 wird folglich der Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 verwendet und für Fälle im Jahr 2021 der Durchschnitt 2017 bis 2020. 

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden. Das wirkt sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt aus. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können auch einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. 

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2020 und 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum.  

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