Deutschland

Corona-Gipfel am Mittwoch: Beschlussvorlage aus dem Bundeskanzleramt an die Öffentlichkeit gelangt

Die aktuelle Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt zum Corona-Gipfel am Mittwoch gelangte am Dienstag an die Öffentlichkeit vor. Diese Punkte würde Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Bund-Länder-Konferenz gerne durchsetzen.
Corona-Gipfel am Mittwoch: Beschlussvorlage aus dem Bundeskanzleramt an die Öffentlichkeit gelangtQuelle: www.globallookpress.com © John Macdougall

Seit dem frühen Dienstagabend liegt die aktuelle Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt für die Beratungen zwischen Bund und Ländern am Mittwoch vor. Das Papier mit der Uhrzeit 7.40 Uhr wurde am Morgen vom Kanzleramt an die Länder verschickt - und sickerte anschließend an die Öffentlichkeit durch. 

Laut dem Papier, das RT DE vorliegt, geht Kanzlerin Angela Merkel mit zahlreichen Maximalforderungen in die Bund-Länder-Konferenz. Im Folgenden die wichtigsten Passagen. Einleitend heißt es:

"In wenigen Wochen werden die ältesten Bürgerinnen und Bürger geimpft sein, die einen großen Teil der schweren und tödlichen Verläufe in der bisherigen Pandemie ausgemacht haben. Dies führt dazu, dass bei vergleichbarem Infektionsgeschehen in Zukunft die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe und damit auch die Belastung des Gesundheitssystems deutlich geringer sein wird. Trotzdem können keine beliebigen Neuinfektionsraten toleriert werden: Wenn die Infektionszahlen erneut exponentiell ansteigen, kann das Gesundheitswesen mit dann jüngeren Patienten schnell wieder an seine Belastungsgrenzen stoßen. Zahlreiche Berichte über COVID-19-Langzeitfolgen („long COVID“) mahnen ebenfalls zur Vorsicht. Denn bisher können ihre Häufigkeit und Schwere nicht genau abgeschätzt werden."

Neben den älteren Bevölkerungsgruppen sollen demnach nun auch verstärkt die Jüngeren ins Impfgeschehen einbezogen werden: "Neben der Reduzierung der schweren Verläufe bewirkt das Impfen durch die Ausbildung einer Bevölkerungsimmunität weitere positive Effekte, allerdings nicht sofort: In dem Maße, in dem zunehmend auch die Personengruppen und Jahrgänge geimpft werden, die einen höheren Anteil an der Verbreitung des Virus haben, wirkt das Impfen kontinuierlich immer stärker seiner Ausbreitung entgegen. Somit besteht die berechtigte Hoffnung auf eine immer leichtere Eindämmung der Fallzahlen im Sommer und auf eine Rückkehr zur Normalität."

Für die nächsten Wochen stehen massenhaft Schnelltests bereit: "Die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen stellt einen weiteren Baustein dar, der es in den kommenden Monaten ermöglichen wird, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen. Schnell- und Selbsttests sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob jemand aufgrund einer akuten COVID-19-Infektion aktuell ansteckend ist. Die Aussagekraft des Schnell- bzw. Selbsttests sinkt jedoch nach einigen Stunden deutlich ab, da weder eine Neuinfektion mit noch geringer Viruslast erkannt wird noch eine nach dem Test erfolgte Infektion."

Tagesaktuelle Schnelltests könnten laut der Vorlage "zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben". Regelmäßige Testungen würden helfen, "auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen". Infizierte Personen könnten so "schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden". Der Effekt sei dabei umso größer, "je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen". Weiter heißt es: "Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden."

Bis Anfang April wird die "nationale Teststrategie" daher um folgende Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. Die einzelnen Punkte im Wortlaut:

• Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis erhalten.

• Die Unternehmen in Deutschland werden verpflichtet, ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens [ein/zwei] kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen.

• Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird [einmal/bis zu zwei Mal] pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund.

Bund und Länder weisen eindringlich darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Isolation und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern. Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten soll ab 8. März wieder erweitert werden:

"Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt."

Wird in einem Bundesland oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen (Hinweis: Die mit mit XX gekennzeichneten 7-Tage-Indizien sind offenkundig noch nicht festgelegt worden):

• "die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm;

• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;

• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf über 35 Neuinfektionen an, wird in den geöffneten Bereichen nach Ziffer 5b verfahren.

Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter XX Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

• die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte „Click and meet“-Angebote, wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.

• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;

• Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. 

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über XX, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Der vierte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 35 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende Öffnungen vorsehen:

• die Öffnung der Außengastronomie;

• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos;

• kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich."

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter XX Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

• Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.

• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Kunden mit einem tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest;

• kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werde "im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und sieben anderer Einflussfaktoren auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beraten", so die Beschlussvorlage.

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