Deutschland

Terrorunterstützung: IS-Chefanwerber in Deutschland zu zehn Jahren Haft verurteilt

Der Prozess gegen den ehemaligen mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz IS, Abu Walaa, lief über drei Jahre. Heute hat das Oberlandesgericht Celle das Urteil verhängt. Auch drei weitere Männer wurden verurteilt, weil sie junge Leute zum radikalen Kampf anstachelten.
Terrorunterstützung: IS-Chefanwerber in Deutschland zu zehn Jahren Haft verurteiltQuelle: www.globallookpress.com © Ole Spata/dpa

Der Hassprediger Abu Walaa soll zusammen mit seinem Netzwerk junge Leute vor allem aus Nordrhein Westfalen und Niedersachsen radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben. Heute hat das Oberlandesgericht Celle den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa am Mittwoch wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation für schuldig. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren.

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.

Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten. Diese sollen von dem Dortmunder und einem Mitangeklagten aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.

Elfeinhalb Jahre forderte die Bundesanwaltschaft für Abu Walaa, der eigentlich Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah heißt, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch oder deutlich mildere Strafen plädiert.

Der "Sheikh Abu Walaa", wie er sich selbst nennt, war lange auf vielen Onlinekanälen vertreten wie Telegram, Youtube und Facebook, zudem bot er seinen zahlreichen Followern eine eigene "Abu Walaa-App, die immer für den direkten Draht sorgt".

Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der Gruppe um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt. Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.

Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.

Die Polizei verhaftete Abu Walaa im November 2016, im September 2017 wurde der Strafprozess eröffnet.

Mehr zum Thema - Fall Anis Amri: FDP, Grüne und Linke schalten Bundesverfassungsgericht ein

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.