Deutschland

Unter Dach und Fach? – Corona-Impfpass soll ab Sommer zur Verfügung stehen

In Israel ist er schon da: der "grüne Pass", der gegen COVID-19-Geimpfte wieder in den Genuss ihrer Grundrechte kommen lässt. In Deutschland wird ebenfalls bereits seit geraumer Zeit darüber diskutiert. Wie nun berichtet wird, soll ein digitaler Impfpass nun bald zur Verfügung stehen.
Unter Dach und Fach? – Corona-Impfpass soll ab Sommer zur Verfügung stehenQuelle: www.globallookpress.com

Seit Wochen wird auch hierzulande darüber diskutiert. Noch am Montag wurde berichtet, dass die Bundesregierung bereits an der Einführung eines digitalen Impfpasses arbeite. Als großes Vorbild diene dabei Israel, wo von nun an etwa Schwimmbäder und Fitnessstudios wieder zugänglich sind. Aber eben nur für Bürger, denen bereits zwei Dosen des Corona-Vakzins gespritzt wurden.

Nun ist von "Privilegien für Geimpfte" die Rede. Bei diesen handele es sich jedoch um die Rückgabe von "Grundrechten, die jedermann verfassungsrechtlich zustehen", wie die FAZkommentierte.

Wie die Bild am Dienstag schrieb, soll das Corona-Kabinett der Bundesregierung noch am Montag die Einführung eines digitalen Impfausweises beschlossen haben, der ab Januar 2022 auf Mobilgeräten verwendet werden könne. Ab dem Ende des zweiten Quartals 2021, also demnach gegen Ende Juni, sollen laut Bild-Informationen die ersten Impfpässe nun auch in Deutschland tatsächlich eingeführt werden.

Wie der Chef der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, gegenüber dem Springer-Blatt erklärte, kann er sich die Einführung des Impfpasses "bei Kinos, Theatern, Restaurants und auf Fluglinien sicher vorstellen". Es gelte nun aber, bei der Impfabgabe niemanden zu "benachteiligen" und zunächst ein ausreichendes "Impfangebot" zu gewährleisten.

Seit Ende Dezember stehen die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 zur Vergabe an die deutsche Bevölkerung zur Verfügung. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) wurden bis einschließlich 19. Februar 3.179.290 Menschen gegen den Coronavirus erstmalig geimpft. Weniger als zwei Millionen Bundesbürger (1.690.351) haben bislang einen vollen Schutz mit Erst- und Zweitimpfung erhalten.

Aus diesem Grund lehnte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die nun vielzitierten Privilegien für Geimpfte Ende Dezember ab.

"Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die noch nicht Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden".

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) sprach sich Ende Dezember ebenfalls gegen Sonderrechte aus. Eine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften komme einer Impfpflicht gleich, sagte er gegenüber der Bild am Sonntag.

Für den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach waren derlei Sonderrechte "weder kontrollierbar noch gut zu rechtfertigen".

"Im Übrigen ist nicht auszuschließen, dass Geimpfte andere noch anstecken können".

Neben den strukturellen Problemen bei der Gewährleistung des Impfangebotes steht ein nicht geringer Teil der Bevölkerung einer Impfung mit den erstmals und in Rekordzeit zugelassenen mRNA-Vakzinen generell skeptisch gegenüber. Demzufolge würden sich 58 Prozent der deutschen Bevölkerung freiwillig gegen COVID-19 impfen lassen, wobei 28 Prozent eine freiwillige Impfung eher ablehne.

Wie der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages Ende Januar mitteilte, sei der "Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig".

"An die Rechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpften erheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wie der Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht."

"Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr" werfe "hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf".

Im Zuge der Diskussion um "Privilegien für SARS-CoV-2-Geimpfte" galt es noch Ende Dezember 2020 für Rechtspolitiker von SPD und Union zu ermitteln, "wie eine Ungleichbehandlung von Nichtgeimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnte". So sei es etwa "nicht hinnehmbar, wenn Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnähmen oder Restaurants Nichtgeimpften den Zutritt verwehrten. Das würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen".

Seitens der Bundesregierung verwies Kanzlerin Merkel auch nach dem sogenannten Impfgipfel Anfang Februar darauf, dass es keine Pflicht zur Impfung gegen SARS-CoV-2 gibt und geben wird. Es werde aber der Zeitpunkt kommen, an dem sehr viele Menschen ein Angebot bekommen haben.

"Wenn dann Menschen nicht geimpft werden möchten, dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen".

Zuletzt wurde Merkel mit den Worten zitiert, dass die Pandemie nicht vorbei sei, "bevor nicht alle Menschen auf der Welt geimpft sind".

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