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Renommierter Augsburger Jurist: "Pauschaler Dauerlockdown ist verfassungswidrig"

Seit Beginn der "Corona-Krise" kritisieren Verfassungsrechtler wiederholt die Maßnahmen der Bundesregierung und der verschiedenen Länderregierungen zu deren Bekämpfung. Nicht nur der renommierte Jurist Prof. Dr. Josef Franz Lindner sieht hier erhebliche rechtliche Kompetenzüberschreitungen der Politik.
Renommierter Augsburger Jurist: "Pauschaler Dauerlockdown ist verfassungswidrig"Quelle: www.globallookpress.com © Marcel Lorenz via www.imago-imag

In einem Gastbeitrag in der Augsburger Allgemeinen am Dienstag äußerte sich der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie, Josef Franz Lindner, kritisch gegenüber der rechtlichen Legitimation der Bund-Länder-Runde. Wiederholt wurde dazu bereits auch von anderen Juristen das Fehlen der Öffentlichkeit an Information über "die entscheidende politische Debatte" als "Vorbedingung für einen deliberativen Diskurs in einer demokratisch verfassten Gesellschaft" kritisiert

Mit Rückgriff auf das ohnehin schon höchst umstrittene Infektionsschutzgesetz hält der ehemalige Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fest:

"Dieses ermächtigt zwar zu weitreichenden Eingriffen – aber eben nicht zu maßlosen und zeitlich unbegrenzten. Im Gesetz ist die Inzidenz von 50 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) festgeschrieben. Nur bei deren Überschreiten sind umfassende Schutzmaßnahmen im Sinne eines Lockdowns zulässig. Die Regierung kann diesen Wert nicht einfach ändern oder durch eine andere Bezugsgröße, etwa den R-Wert, ersetzen. Ein pauschaler Dauerlockdown trotz dauerhafter Inzidenz von unter 50 wäre rechtswidrig."

Konkret betont Lindner die Rolle des Grundgesetzes, das gerade in der vorliegenden Situation gegen "eine zu repressive Corona-Politik" in Stellung gebracht werden sollte und greift einige Punkte heraus:

"Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz von Gesundheit und Leben. Der Staat muss und kann indes nicht jeden Einzelnen vor Krankheit und Tod schützen; sonst müsste er Autofahren, Risikosportarten, Hochprozentiges und Tabakwaren verbieten sowie regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen anordnen. Der freiheitliche Rechtsstaat geht davon aus, dass der Einzelne sich selbst schützt und für seine eigene Gesundheit sorgt. Erst wenn das nicht oder nur unzureichend möglich ist, ist der Staat zu Schutz und Unterstützung verpflichtet."

Mit Bezug auf den letzten Satz erläutert Lindner das Beispiel des Schutzes vulnerabler Gruppen am Beispiel von Alten- und Pflegeheimen und kritisiert hier, wo der Staat am unkompliziertesten und einfachsten hätte Risikogruppen schützen können, eine extrem spät eingeführte Testpflicht für das Pflegepersonal, die, wie in Bayern, erst Ende 2020 eingeführt wurde. Ein weiterer Kritikpunkt ist laut Lindner die Verhältnismäßigkeit der "Maßnahmen":

"Kaum wirksame Maßnahmen bei maximalem Freiheitseingriff sind unverhältnismäßig. Auch die (vor allem psychische) Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist in die Waagschale zu werfen, wenn man Schulen und Kitas monatelang schließt, ebenso wie die wirtschaftliche und soziale Stabilität unseres Landes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Hierfür zeigt die Politik wenig Sensibilität. Doch das Grundgesetz sagt selbst: Die Gesundheit steht nicht über allem. Abwägung ist möglich und geboten."

Diese Aspekte mit Blick auf "Kollateralschäden" eines Lockdowns hat zum Beispiel der schwedische Epidemiologe Anders Tegnell seit März 2020 in seine Überlegungen mit eingeschlossen

"Wir wollen die gesamte Volksgesundheit im Blick haben. Dazu gehört auch, alle Effekte eines Lockdowns in die Überlegungen einzubeziehen, etwa die Frage, inwieweit ein Lockdown die Menschen so stark belastet, dass andere Sterblichkeitsraten steigen, wie beispielsweise die Selbstmordrate. Wir haben uns auch gefragt, ob bei schwer kranken Menschen die Hemmschwelle vor dem Besuch eines Arztes wegen eines Lockdowns erhöht wird. Für Menschen ist es gesundheitlich schädlich, unfreiwillig isoliert zu werden."

Und auch der deutsche Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier sieht das ähnlich. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts fordert den Blick über die Tellerränder der Virologen hinaus: 

"Der Staat muss unter Hinzuziehung externen Sachverstands stets prüfen, welche Gefahrenabwehr- und Vorsorgemaßnahmen angemessen im Verhältnis zur aktuellen Gefahrenlage sind. Diese Fragen der rechtlichen Abwägung sind zwingend interdisziplinär zu beantworten und dürfen nicht ausschließlich Virologen, Medizinern, Epidemiologen und Naturwissenschaftlern überlassen werden."

Final betont der Augsburger Professor Lindner die bisher geringe Rolle der Differenzierbarkeit, was sowohl die Maßnahmen an sich als auch die absolute Pauschalität der Anwendung auf alle Lebensbereiche sowie Regionen mit ihren unterschiedlichen "Infektionsgeschehen" betrifft:

"In der Krise wird man zwar Abstriche bei der Einzelfallgerechtigkeit machen müssen. Angesichts von Unsicherheiten (etwa hinsichtlich der Virusmutationen) darf der Staat durchaus mit Pauschalierungen arbeiten, was zwangsläufig zu mancher Ungereimtheit führt. Dies stellt die Politik aber nicht davon frei, sich um sachgerechte Differenzierungen nach Regionen und Lebensbereichen wenigstens zu bemühen. 'Gleiche Unfreiheit für alle dauerhaft' ist kein verfassungsrechtlich zulässiges Krisenmantra. 'So viel Freiheit wie möglich und vertretbar' lautet die Forderung des Grundgesetzes."

In diesem Kontext ist auch die fehlende zeitliche Perspektive einer Exit-Strategie aus dem Lockdown äußerst problematisch, denn:

"Die dauerhafte Fortführung des Status quo wird jedenfalls bei weiter sinkenden Inzidenzen verfassungswidrig."

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