Deutschland

Fachanwalt Tim Fink: "Niemand kann den Arbeitnehmer zur Impfung gegen seinen Willen zwingen."

In mehreren Fällen wurde impfunwilligen Mitarbeitern in der Pflege die Kündigung angedroht oder ausgesprochen. Im Interview mit RT DE erklärte Fachanwalt Tim Finke, wie sich Betroffene zur Wehr setzen können, denn die Kündigungen sind grundsätzlich nicht rechtens.
Fachanwalt Tim Fink: "Niemand kann den Arbeitnehmer zur Impfung gegen seinen Willen zwingen."Quelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.de

RT DE berichtete bereits davon, dass sieben Mitarbeiterinnen in einer Seniorenpflegeeinrichtung im sachsen-anhaltischen Dessau Kündigungen ausgesprochen wurden, da sie sich derzeit nicht impfen lassen wollten. Wie der MDR berichtete, seien die betroffenen Mitarbeiterinnen jedoch keine Impfgegner. Eine der Frauen erklärte, dass sie sich definitiv gegen Corona impfen lassen wollte, sie erbat sich "lediglich etwas Bedenkzeit". Doch diese Zeit wollte der Geschäftsführer René Willmer den Mitarbeiterinnen nicht einräumen. Man könne das Zögern "nicht nachvollziehen", weiterhin sollte "jeder, der in der Pflege arbeitet, so viel Verstand besitzen, dass er weiß, dass das im Endeffekt wichtig ist und dass man das machen muss".

Das Vorgehen der Geschäftsführung in Dessau ist jedoch kein Einzelfall: Auch im brandenburgischen Hennigsdorf war ein ähnlicher Fall bekannt geworden. Dort brachte die Geschäftsführung eines Pflegedienstes in einem Schreiben zum Ausdruck, dass die Rückmeldungen zur Erstellung einer Impfliste "sehr enttäuschend" gewesen wären. Für nicht geimpfte Kollegen wurden "arbeitsrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt. Erst nachdem das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangte, bemühte man sich um eine Relativierung der Interpretation.

Auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes A. Menke erklärte gegenüber dem MDR, dass er schon häufiger Schreiben von Arbeitgebern, "vornehmlich aus dem Pflegebereich", gesehen habe, in denen dies verlangt wurde.

RT DE fragte beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Tim Fink nach, ob eine solche Kündigung rechtens wäre und was Betroffene in einem solchen Fall tun können. Das Interview im Wortlaut:

Halten Sie die oben erwähnten Kündigungen für rechtens? Kann der Arbeitgeber mit der verweigerten Impfung die Kündigung begründen?

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Die grundsätzliche Antwort ist: Nein. Aber es kann Situationen geben, in der die Nicht-Impfung gewaltigen ökonomischen Schaden für den Arbeitgeber bedeutet. Dann kann hierdurch durchaus ein 'in der Person liegender' Kündigungsgrund vorliegen.

Welche Erfolgsaussichten hätten die Klagen gegen solche Entscheidung vor Gericht?

Wahrscheinlich gute – vor allem, da eine Kündigung immer verhältnismäßig sein muss und der Arbeitgeber auch immer mildere Mittel prüfen muss.

Darf der Arbeitgeber die Impfpflicht für seine Mitarbeiter einführen und das Arbeitsverhältnis daran koppeln?

Die Koppelung des Abschlusses eines Arbeitsvertrages an eine vorherige oder kontinuierliche Impfung halte ich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen für wirksam. Der Arbeitgeber müsste hierfür triftige unternehmerische Gründe darlegen können.

Müsste man sich als Arbeitnehmer dieser Vorschrift fügen?

Nein. Niemand kann den Arbeitnehmer letztendlich zur Impfung gegen seinen Willen zwingen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind nur in den oben beschriebenen Ausnahmefällen denkbar.

Eine Beantwortung von René Willmer, Geschäftsführers der Seniorenpflegeeinrichtung in Dessau, zur diesbezüglichen Anfrage von RT DE liegt unserer Redaktion leider noch nicht vor. Aber bei Herrn Willmer scheinen die Nerven in letzter Zeit ohnehin blank zu liegen: Als RT DE ihn telefonisch um ein Interview bat, schrie er in den Hörer:

"Dass keiner auf Ihre Anfrage reagiert, sollte für Sie ein klares Statement sein."

Mehr zum Thema - Kündigung wegen Impfverweigerung – Fachanwalt empfiehlt: "Nein" sagen und vor Gericht ziehen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.