Deutschland

Nach Interview mit festgenommener Versammlungsleiterin: Polizei Berlin äußert sich zu Vorwürfen

Bei einer "Querdenken"-Demonstration in Berlin wollten Polizeibeamte das medizinische Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht von Versammlungsleiterin Monica Felgendreher nicht anerkennen. Es folgten ihre Festnahme und ein Aufenthalt auf der Wache. Felgendreher erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei Berlin.
Nach Interview mit festgenommener Versammlungsleiterin: Polizei Berlin äußert sich zu VorwürfenQuelle: www.globallookpress.com © Achim Duwentäster / www.imago-images.de

Bei einer "Querdenken"-Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz kam es am 19. Dezember zur Festnahme der Versammlungsleiterin Monica Felgendreher. Im Interview mit RT DE beschreibt die Bildende Künstlerin und Designerin ihre Erlebnisse während der Festnahme und des anschließenden Aufenthalts auf der Polizeiwache. Felgendreher erhebt dabei schwere Vorwürfe gegen die Polizei Berlin wegen falscher Verdächtigung, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zufügung von Schmerzen und psychischer Folter sowie polizeilicher Willkür. Die Versammlungsleiterin beabsichtigt, Strafanzeige zu stellen. Für Felgendreher war es insgesamt bereits die 15. Demonstrationsanmeldung gewesen. Zuvor hatte es nie Probleme gegeben.

Im Vorfeld des Interviews hatte RT DE auch die Polizei Berlin um eine Stellungnahme zu dem Vorfall gebeten. Die Anfrage blieb jedoch unbeantwortet. Nach Veröffentlichung des Interviews bat RT DE erneut um eine Stellungnahme der Polizei Berlin. In der nunmehr übermittelten Antwort ist zu lesen, dass man "aus datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Einzelpersonen erteilen kann". Jedoch stehe die Polizei Berlin für "rechtsstaatliches Handeln". Auch seien die erhobenen Vorwürfe "mit dem Selbstverständnis der Polizei Berlin unvereinbar". Eine "strafrechtliche und disziplinarrechtliche Prüfung" werde erfolgen. In vollständigem Wortlaut ist zu lesen:

"Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Polizei Berlin aus datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Einzelpersonen erteilen kann. Gesagt werden kann, dass die Polizei Berlin für rechtsstaatliches Handeln steht. Die im Raum stehenden Vorwürfe sind mit dem Selbstverständnis der Polizei Berlin unvereinbar. Mit dem Bekanntwerden der Vorwürfe fand standardisiert eine Weiterleitung der Informationen an den zuständigen Bereich Disziplinarangelegenheiten statt, durch welchen eine strafrechtliche und disziplinarrechtliche Prüfung erfolgt."

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