Deutschland

Gericht in NRW kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer

Die Corona-Einreiseverordnung von Nordrhein-Westfalen sah bislang vor, dass sich Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Ein Kläger aus Bielefeld hat dies beanstandet. Die Regelung wurde nun gekippt.
Gericht in NRW kippt Quarantänepflicht für AuslandsrückkehrerQuelle: www.globallookpress.com © Christian Ohde via www.imago-images.de

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus sogenannten Risikogebieten gekippt. Danach hatten sich Reiserückkehrer für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen.

Ein Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Die Rückkehr nach Deutschland ist für Sonntag geplant. Weil jedoch der Wert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Demnach habe das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei eine pauschale Quarantäne kein geeignetes Mittel zur Pandemiebekämpfung.

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