Kinder-Doppelmord in Moskau – Mutter legt Geständnis ab
Die Tatverdächtige befand sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung, als ein Mädchen und ein Junge, geboren 2015 bzw. 2017, von deren Vater tot vorgefunden wurden, berichtet die Nachrichtenagentur TASS. Demnach wiesen sie keine Spuren eines gewaltsamen Todes auf. Laut der Polizei ist anzunehmen, dass die beiden Kinder durch Ersticken gestorben sind.
Den Angaben des Vaters zufolge habe sich bei seinem Eintreffen seine 25-jährige Ex-Frau in einem unzurechnungsfähigen Zustand befunden. Nach der Spurensicherung durch Kriminaltechniker hat die Polizei die Ermittlungen wegen Doppelmordes an Minderjährigen aufgenommen.
Wegen des dringenden Tatverdachts wurde die Mutter der beiden Kinder festgenommen. Nach der Festnahme gestand die Frau bei ihrer Vernehmung das Tötungsdelikt vollumfassend. Sie habe "plötzlich" den Drang verspürt, ihre Kinder zu töten, und anschließend Alkohol konsumiert, räumte sie ein.
Den örtlichen Sozialschutzdiensten sei die Familie zuvor nicht als auffällig bekannt gewesen, erklärte eine zuständige Behörde auf Nachfrage.
Die Tatverdächtige soll nun einer psychologisch-psychiatrischen Begutachtung unterzogen werden. Die Ermittler beantragten einen Haftbefehl gegen die Frau.
Mehr zum Thema - Vier Tote bei Schießerei in Moskauer Wohnung – Polizei geht von Beziehungstat aus
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.