Meinung

Lockdown 2.0: Schadensersatzansprüche aufgrund unverhältnismäßiger Maßnahmen?

Wenige Tage vor dem zweiten Lockdown stellt sich erneut die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen und des Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung. Es ist durchaus fraglich, ob ein pauschaler Lockdown der Gesetzeslage standhalten könnte.
Lockdown 2.0: Schadensersatzansprüche aufgrund unverhältnismäßiger Maßnahmen?Quelle: www.globallookpress.com © bildgehege via www.imago-images.

von Marko Klaić

Sollte es erlaubt sein, ein Passagierflugzeug abzuschießen, um anderen Menschen das Leben zu retten? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Februar 2006 lautete: Nein. Denn Paragraf 14 Absatz 3 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), der die Bundeswehr befähigen sollte, Luftfahrtzeuge, die als Tatwaffe eingesetzt werden sollen, abzuschießen, um anderen Menschen das Leben zu retten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wenn Unbeteiligte Gefahr laufen, Kollateralschaden eines bewussten Abschusses zu werden, untergräbt dies das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und somit auch die Menschenwürde. 

Auch wenn dieses Urteil nicht als Blaupause für die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verstanden werden darf, so kann man dennoch sagen, dass sich Bund und Länder darauf verständigten, das Passagierflugzeug abzuschießen. Denn der Staat nimmt bewusst Kollateralschaden in Kauf, um eine gewisse Personengruppe zu retten und eine andere – die Mehrheit – eben nicht. Das mag sich womöglich für den einen oder anderen harsch anhören, jedoch muss man die durch Corona ausgelöste Krise eben nicht nur von dem Standpunkt betrachten, dass die größte Gefahr für die Bevölkerung ausschließlich auf dem Infektionsrisiko beruht. Eines muss jedoch vorab betont werden, nämlich, dass der Staat nicht vorsätzlich versucht, seinen Bürgern zu schaden. Vielmehr hängt es mit Versäumnissen vor und zu Beginn der Ausbreitung des Virus zusammen, sowohl unzureichender Kompetenz bei der Handhabung epidemiologischer Krisen als auch mangelnder Einsicht trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Risikomanagement beschäftigt sich mit Szenarien, die es zuvor noch nicht gab. Dementsprechend ist die Aufgabe einer jeden Risikoanalyse, verfügbare Daten und Forschungsergebnisse ideal auszuwerten, um Wege zu finden, wie mit gewissen Szenarien verfahren werden sollte. Eine solche Analyse – wohlgemerkt zu einem pandemischen Szenario durch das Virus Modi-SARS – verfasste das Bundesinnenministerium (BMI) in dem Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz bereits 2012 "unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden". Die Drucksache lag den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der damaligen Bundesregierung vor. Dennoch wurden pflichtwidrig keinerlei Maßnahmen erstellt, die in einem solchen Szenario von Beginn an hätten Anwendung finden sollen.

Für dieses Szenario wurden anschließend sowohl die für ein solches Seuchengeschehen anzunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit als auch das bei seinem Auftreten zu erwartende Schadensausmaß gemäß der Methode der Risikoanalyse für den Bevölkerungsschutz auf Bundesebene bestimmt. Die Ergebnisse der Risikoanalyse (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß, Szenario) sind dem Bericht in Anhang 4 beigefügt.

Anhang 4 des Berichts stuft ein solches Seuchengeschehen als "ein Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahren eintritt" ein. Dementsprechend sind die Schadensparameter für Mensch und Volkswirtschaft basierend auf diesem Szenario immens hoch. Auch wenn es sich zu Beginn der Pandemie um ein uns unbekanntes und daher neuartiges Virus handelte, so werden gewisse Annahmen über den SARS-CoV-2-Erreger aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse allmählich korrigiert. So zum Beispiel bei der Sterblichkeitsrate, die im Vergleich zu einer Forschungsstudie der Stanford University (die auch auf der Webseite der WHO einzusehen ist) bei "offiziellen Stellen" nach wie vor als zehnmal höher eingestuft wird.

Diese Diskrepanz ist nicht zuletzt auf eine "falsche Zählweise" zurückzuführen. So werden nicht nur Menschen, die an COVID-19 erkrankten und daran verstarben, in diese Kalkulation miteinbezogen, sondern auch Menschen, die mit dem Virus infiziert waren, jedoch aufgrund anderer Krankheitsverläufe starben. Es sei hierbei betont, dass nicht jeder, der sich infiziert, automatisch auch an dem Virus erkrankt. Diese Erkenntnis teilen auch Virologen sowie Epidemiologen. Denn es gilt einerseits, die falsch positiv Getesteten von den korrekt positiv Getesteten zu unterscheiden, und andererseits unter den korrekt positiv Getesteten jene herauszufiltern, die tatsächlich an COVID-19 erkrankten. Eine korrekte Zählweise ist wichtig für die Politik, damit diese das tatsächliche gesundheitliche Risiko, das von COVID-19 ausgeht, abwägen und somit zugleich auch größere wirtschaftliche, psychische und auch gesundheitliche Schäden, die von den Maßnahmen ausgehen, vom Rest der Bevölkerung abwenden kann. 

Was zu kurz kommt in der Berichterstattung rund um COVID-19, sind die Schäden, die durch die Maßnahmen verursacht werden. Dies geht unter anderem auch aus einer internen, 83-seitigen Analyse des BMI hervor, die von einem "gigantischen Kollateralschaden" spricht. Auch wenn der Beamte, der diese Analyse veröffentlicht hatte, im Nachhinein mit einem Dienstverbot belegt wurde, so muss angemerkt werden, dass diese Analyse zum Krisenmanagement der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit internen und externen Experten zustande kam. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass neben einem immensen wirtschaftlichen Schaden und zahlreicher Existenzverluste auch schätzungsweise einige Zehntausend Patienten aufgrund verschobener oder abgesagter Operationen ihr Leben verloren.

Doch warum ist das alles wichtig? Und warum muss man diese ganzen Dinge gerade jetzt in einen Kontext setzen? Auch wenn sich die Bundesregierung zu Beginn der Pandemie aufgrund unzureichender Daten zum Coronavirus entschied, Maßnahmen – und damit Grundrechtseingriffe – durchzusetzen, so können sich Bund und Länder bei dem kommenden Lockdown aufgrund neuer Erkenntnisse nicht mehr auf "Gefahr im Verzug" berufen. Jede Entscheidung, das Virus einzudämmen, muss auf sachlich fundierter Basis beruhen, um unverhältnismäßige Maßnahmen zu vermeiden. Dies ist momentan jedoch nicht der Fall, wenn Bund und Länder einen pauschalen Lockdown fordern, der erneut alle Bundesbürger auf die eine oder andere Weise beeinträchtigen wird. Prof. Dr. Dominik Enste, Leiter des Kompetenzfelds Verhaltensökonomik und Wirtschaftsethik am IW Köln, schrieb in einem Gastbeitrag für Focus Online, dass "lokale, regionale, zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen" erforderlich sind.

Während aufgrund der unsicheren Situation zu Beginn des Jahres pauschale und umfassende Maßnahmen aus wirtschaftsethischer Sicht notwendig waren, muss sieben Monate später mit differenzierten, lokalen und verhältnismäßigen Eingriffen das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Gerichtsentscheidungen haben hier bereits gezeigt, dass nur solche Maßnahmen Bestand hatten, die treffsicher die Ursachen der Pandemie bekämpfen.

Immer mehr Investoren und Unternehmen verklagen den Staat wegen der wirtschaftlichen Einbußen, die diese aufgrund der Maßnahmen hinnehmen mussten. Doch auch Bundesbürger können nach Artikel 34 des Grundgesetzes sowie Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Staat auf Schadensersatz verklagen. Auch wenn es schwer wird, diese Forderungen von Beginn an einzufordern, so sollte dem Staat beim nächsten Lockdown bewusst sein, dass er sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Denn ohne plausible und wissenschaftlich fundierte Gründe könnten die Maßnahmen und Grundrechtseingriffe den Staat beim nächsten Lockdown teuer zu stehen kommen.

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