Auch nach zwei Monaten: Noch immer keine Reaktion auf vier russische Rechtshilfeersuche zu Nawalny
Die Russische Föderation hat an die deutsche Bundesregierung mittlerweile vier Rechtshilfeersuchen zu dem in Deutschland weilenden Polit-Blogger Alexei Nawalny gerichtet. Das erste förmliche Rechtshilfeersuchen datiert vom 27. August, das zweite vom 14. September. Es folgten am 25. sowie am 29. September noch zwei weitere Ersuchen.
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Russland bittet in den zwischenstaatlich üblichen Rechtshilfeersuchen zum Beispiel darum, eigene Ermittler nach Deutschland entsenden zu können, um Nawalny und weitere in Deutschland weilende Zeugen des Vorfalls zu befragen. RT-Redakteur Florian Warweg wollte auf der Bundespressekonferenz vom Bundesjustizministerium (BMJV) erfahren, ob es mittlerweile eine Reaktion auf irgendeines der vier Rechtshilfeersuchen gibt. Die aufschlussreiche Antwort des BMJV-Sprechers lautete:
Der Stand zu den vier Rechtshilfeersuchen ist unverändert.
Der Politblogger und Oppositionspolitiker Nawalny war im August während eines Inlandsfluges in Russland zusammengebrochen. Kurz darauf wurde der 44-Jährige auf Bitten seiner Familie nach Deutschland ausgeflogen und in der Berliner Charité behandelt.
Für die Behauptung der Bundesregierung, dass Nawalny mit dem chemischen Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet wurde, hat Deutschland bis heute keinerlei Belege vorgelegt. Die angeblich vorliegenden Ergebnisse aus einem Bundeswehr-Speziallabor wurden nicht veröffentlicht. In einem entsprechenden OPCW-Bericht wurden auf Initiative Deutschlands alle Verweise geschwärzt, die einen Rückschluss auf die mutmaßlichen Laborergebnisse ermöglichen würden.
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