Deutschland

Brandenburgisches Paritätsgesetz verfassungswidrig: So reagieren die Parteien

Das Brandenburgische Verfassungsgericht hat das sogenannte Paritätsgesetz, das vorsah, dass Frauen und Männer gleichmäßig auf den Landeslisten vertreten sein müssen, als verfassungswidrig eingestuft. Das löste eine politische Debatte zu dem Thema aus.
Brandenburgisches Paritätsgesetz verfassungswidrig: So reagieren die ParteienQuelle: www.globallookpress.com © Soeren Stache/dpa

Der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen in Brandenburg, Matti Karstedt, begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Man könne die Wählbarkeit eines Menschen nicht allein an seine äußeren Eigenschaften knüpfen:

Als Junge Liberale haben wir von Anfang an vor dem Gesetz und der damit einhergehenden Aushöhlung der Wahlrechtsgrundsätze gewarnt. Wenngleich heute nicht über unsere eigene Verfassungsbeschwerde entschieden wurde, so wurden wir doch in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Dass das rot-rot-grüne Bündnis ausgerechnet NPD und AfD die Chance gegeben hat, sich als verfassungstreue Musterdemokraten zu inszenieren, ist skandalös.

Die Bundestags-Grünen zeigten sich enttäuscht über das Scheitern des Brandenburger Paritätsgesetz. Eine verfassungsgemäße Lösung sei noch nicht gefunden, der politische Handlungsbedarf bleibe aber bestehen, sagte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws am Freitag. Das Vorhaben einer Kommission, die Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung erarbeite, sei von der großen Koalition vertagt worden. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD im Bundestag, Katja Mast, verwies auf den Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz. Die Debatte hierüber sei mit dem Urteil in Brandenburg "natürlich nicht beendet".

Die stellvertretende Brandenburg AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag in Potsdam, Birgit Bessin, sagte zu der Gerichtsentscheidung:

Die Verfassungsbeschwerde war zulässig und begründet.

Es sei das Wichtigste, dass das Gesetz damit für nichtig erklärt worden sei.

Katrin Vogel, Abgeordnete der Berliner CDU, erklärte, dass sie sie Entscheidung begrüße:

Wir sind immer davon ausgegangen, dass ein Paritätsgesetz nicht verfassungsgemäß ist, was nach Thüringen nun auch in Brandenburg bestätigt wurde. Jede Partei hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Kandidaten sie aufstellt.

Der SPD-Landtagsfraktionschef von Brandenburg Erik Stohn sagte, man werde sich mit den Koalitionspartnern CDU und Grünen beraten, welche Schlüsse gezogen werden könnten. Die drei Regierungsfraktionen hatten sich im Koalitionsvertrag zur paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen bekannt. CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann sagte, es werde geprüft, wie der strukturell bedingte geringere Frauenanteil in Entscheidungspositionen verbessert werden könne. Die Fraktionschefin der Grünen im Landtag, Petra Budke, brachte eine Verfassungsänderung ins Spiel, um den Gleichstellungsauftrag zu stärken.

Die Brandenburger Linken-Chefinnen Anja Mayer und Katharina Slanina bezeichneten das Urteil als bitteres Signal für den Kampf um Gleichstellung. Zehn weibliche Brandenburger Landtagsabgeordnete von SPD, CDU, Grünen und Linken kündigten an, an dem Thema dran bleiben zu wollen. FDP-Landeschefin Linda Teuteberg meinte: "Mehr Frauen in der Politik würden dem Land guttun." Der durch das Paritätsgesetz vorgenommene Eingriff sei aber nicht zu rechtfertigen.

(dpa/rt)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.