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Jetzt auch in Schleswig-Holstein: Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot

Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot für Touristen aus sogenannten Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.
Jetzt auch in Schleswig-Holstein: Oberverwaltungsgericht kippt BeherbergungsverbotQuelle: www.globallookpress.com © www.imago-images.de

Das Urteil des Oberlandesgerichts kommt ein Stück weit überraschend. Noch am gestrigen Donnerstag war ein ähnlicher Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Allerdings war dieser Antrag nicht nach inhaltlicher Begutachtung abgelehnt, sondern stattdessen als unzulässig zurückgewiesen worden.

Derzeit gelten Einschränkungen bei der Beherbergung von Urlaubern auch in den Ländern Sachsen-Anhalt und Hamburg. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein folgt mit seinem Spruch nun den Entscheidungen in anderen Ländern. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und zuletzt Mecklenburg-Vorpommern hatten die Oberverwaltungsgerichte die dort geltenden Beherbergungsverbote bereits gekippt. In Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland hatten die Landesregierungen Einschränkungen wieder zurückgenommen. Die übrigen Länder hatten auf Beherbergungsverbote von vorneherein verzichtet.

Zwei Hotelbetriebe aus Rostock hatten den Antrag gestellt. Das Beherbergungsverbot ist nun außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Weiterhin sei dieser Beschluss allgemeinverbindlich, so dass sich jede Person darauf berufen könne und künftig auch von Gerichten und Behörden zu beachten sei. Er sei unanfechtbar (Az. 3 MR 47/20). 

"Veranlasst ist die Entscheidung durch die dringende Notwendigkeit, schwere wirtschaftliche Nachteile für die im Land existierenden Beherbergungsbetriebe abzuwehren", erläuterte das OVG. Dazu zählten auch die von den beiden Antragstellerinnen betriebenen Resorts beziehungsweise Hotels in Travemünde, Grömitz und auf Sylt. Nach summarischer Prüfung sei davon auszugehen, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben werde.

Nach der bisher geltenden Beherbergungsregel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen - ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen - im Norden nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen. Dies verstößt laut OVG gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.

Angesichts der neuesten Erkenntnisse des Robert Koch-Instituts nehme die Ausbreitung des Coronavirus gerade in privaten Haushalten und bei privaten Begegnungen zu. Ansteckungen in Hotels seien eher selten. Unter diesen Umständen erweise sich das allein für die Anreise von Beherbergungsgästen zu touristischen Zwecken geltende Verbot als eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die zu anderen als touristischen, aber ebenfalls privaten Zwecken anreisten - um die Familie zu besuchen, ein Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder um sich um schutzbedürftige Personen zu kümmern.

Hinzu komme, dass Hotels im Gegensatz zu privaten Quartieren über entsprechende Hygienekonzepte verfügten, so dass der Aufenthalt dort für die Verbreitung des Virus "nicht (erheblich) ursächlich" sei. Regierungssprecher Peter Höver sagte der dpa:

Die Landesregierung nimmt den Beschluss des OVG zur Kenntnis und wird diesen in ihre weitere Meinungsbildung einbeziehen.

Noch am 15. Oktober hatte das OVG in einem anderen Eilverfahren das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt. Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, hatten die Schleswiger Richter damals argumentiert.

In der Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP hatten sich die Liberalen in dieser Woche von dem sogenannten Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots abgesetzt und dessen Aus gefordert. Nach bisherigem Stand wollten sich die Spitzen der Jamaika-Koalition am Montag weiter mit dem Thema befassen.

(dpa/rt)

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