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OPCW bestätigt "Spuren" von Nowitschok in Nawalny-Proben

Nachdem die Organisation für das Verbot chemischer Waffen Bioproben des russischen Oppositionellen Alexei Nawalny in der Berliner Charité entnommen hatte, gab sie am Dienstag ihre Untersuchungsergebnisse bekannt.
OPCW bestätigt "Spuren" von Nowitschok in Nawalny-ProbenQuelle: AFP © Jerry Lampen / ANP

Bei der 95. Sitzung des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW, OPCW auf Englisch) wurde das Ergebnis der Untersuchung von Proben Alexei Nawalnys den anwesenden Vertretern der Mitgliedsländer mitgeteilt. Bereits am 5. Oktober wurde der Bericht der Bundesregierung übermittelt, wie es in der Presseerklärung der Organisation mit Sitz in Den Haag heißt. 

Die in Blut- und Urinproben nachgewiesenen Biomarker von Cholinesterasehemmer würden "ähnliche strukturelle Charakteristiken" aufweisen, wie die toxischen Chemikalien, die man im November 2019 unter den Ziffern 1.A.14 und 1.A.15 auf die Liste gesetzt hatte. Dahinter verstecken sich die Zusammensetzungen von Nervenkampfstoffen aus der Nowitschok-Gruppe. 

Die Bundesregierung bat nach Paragraph 38e des Artikel VIII des Chemiewaffenabkommens die OPCW um eine technische Unterstützung bei der Analyse der Proben des russischen Oppositionellen Alexei Nawalny. In einer ersten Erklärung der Bundesregierung heißt es dazu:

Die Ergebnisse stimmen mit den Ergebnissen überein, die bereits durch Speziallabore in Deutschland, Schweden und Frankreich erzielt worden sind. Damit bestätigt sich erneut der zweifelsfreie Nachweis, dass Alexej Nawalny Opfer eines Angriffs mit einem chemischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe geworden ist.  

"Die Bundesregierung prüft derzeit den detaillierten Fachbericht zur Analyse", heißt es dazu weiter, und man fordere Russland erneut auf, "sich zu den Geschehnissen zu erklären." 

Alexei Nawalny wurde am 20. August in ein Omsker Krankenhaus eingeliefert, nachdem ihm während eines Fluges unwohl geworden war. Später wurde er mit einem Charterflugzeug nach Deutschland verlegt. Danach gab die Bundesregierung unter Berufung auf ein Bundeswehrlabor bekannt, dass Nawalny "zweifelsfrei" mit einem Gift der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden sei.

Später berichtete die Bundesregierung, dass die Schlussfolgerungen deutscher Sachverständiger von schwedischen und französischen Laboratorien bestätigt würden und dass parallel dazu die OPCW auf Anfrage Berlins eigene Analysen durchführe. In diesem Zusammenhang erklärte der Kreml, Berlin habe Moskau nicht über seine Ergebnisse informiert. Das russische Außenministerium betonte am 29. September, dass Russland auf eine Antwort aus Deutschland auf seine offizielle Anfrage zu dieser Situation warte: 

Wir haben mehrmals und ausführlich unsere Haltung in dieser Frage erläutert, darunter im Kontext der bereits drei an die Behörden der BRD adressierten Rechtshilfeersuchen der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation, damit sie der russischen Seite helfen, das Vorhandensein von möglichen Tatbestandsmerkmalen festzustellen. Nach dem russischen Recht ist dies eine unerlässliche Bedingung zur Anstrengung einer Strafsache. Bislang ist keines der Rechtshilfeersuchen von Berlin beantwortet worden. Wir hören nur, dass man sie 'weiterhin erörtere'. Man schlägt uns immer wieder vor, uns wegen der Erklärungen an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu wenden, deren Leitung ihrerseits uns in derselben Frage an die Regierung der BRD verweist.

Es gibt keine Antworten sowohl auf unsere Rechtshilfeersuchen an Berlin als auch auf die Anfragen der Generalstaatsanwaltschaft Russlands im Rahmen der Chemiewaffenkonvention (CWK), die an die Behörden Schwedens und Frankreichs adressiert sind, in deren Laboratorien die Deutschen die in ihrem Besitz befindlichen Proben wider allgemein übliche Strafprozessnormen zu einer Analyse übergeben haben.

Auch das Technische Sekretariat der OPCW hat in dieser Situation Regelverstöße zugelassen, indem es seine technische Hilfeleistung ohne unsere unmittelbare Genehmigung bekanntgegeben hat. Man sei daran erinnert, dass es nach den Erklärungen Berlins um die Ereignisse geht, die nicht in der BRD, sondern in Russland stattgefunden haben. Eine solche Genehmigung ist jedoch obligatorisch, was in Paragraf 2 c) ii) des Anhangs zur CWK über allgemeine Grundsätze des Umgangs mit vertraulichen Informationen verankert ist.

Im Hinblick auf die mehrmals an den Tag gelegte politische Engagiertheit und Voreingenommenheit der Leitung des Technischen Sekretariats zweifeln wir nicht daran, dass der Bericht über die auf Bitte der BRD erfolgenden 'technischen Hilfe', der momentan vorbereitet wird, das Vorhandensein von Spuren des sogenannten 'Nowitschok' in den Bioproben von A. Nawalny feststellen wird, die das Technische Sekretariat im Laufe einer geheimen Operation, deren Teilnehmer sie vor uns sorgfältig verborgen haben, entnommen hat.

Selbst nach den nun bei der OPCW vorgestellten Untersuchungsergebnissen scheint die Bundesregierung nicht gewillt zu sein, diese mit Russland teilen zu wollen. "Bei der geplanten Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Informationen sowie bei der Frage der amtlichen Listung spielt die Bewertung von Proliferationsrisiken eine wesentliche Rolle", heißt es in der Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es dürfe "kein Wissen über die gefährliche Substanz in falsche Hände geraten können." 

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