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Offenburg: Ärzte sollen falsche Atteste gegen Maskenpflicht ausgestellt haben – Haftstrafe droht

Zwei Ärzten in Offenburg könnte eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Sie sollen falsche Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben. Die Anzahl der mutmaßlich falschen Bescheide liegt im dreistelligen Bereich.
Offenburg: Ärzte sollen falsche Atteste gegen Maskenpflicht ausgestellt haben – Haftstrafe drohtQuelle: www.globallookpress.com © Wilfried Wirth

Verstöße gegen die Maskenpflicht können teuer werden. Ein Ausweg ist ein Attest. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und Personen mit schweren Herz- und Lungenkrankheiten. Im Internet kursieren Blanko-Atteste, die selbst ausgefüllt werden können. Die Vorlage eines solchen Attests ist strafbar. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Offenburg gegen einen Zahnarzt und einen Allgemeinmediziner. Diese hatten Patienten Atteste ausgestellt, die sie von der Maskenpflicht befreien sollten. Ärztliche Untersuchungen soll es keine gegeben haben. Report Mainz hatte über Ärzte berichtet, die Atteste gegen das Tragen von Masken ausstellten. 

Der Zahnarzt in Offenburg soll 100 Patienten solche Atteste ausgestellt haben. Dem Mediziner, der sich bei den Ermittlungen kooperativ zeigte und die Karteikarten aushändigte, könnte im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von zwei Jahren drohen.

Auf Telegram machte er die Durchsuchungen öffentlich und suchte nach einem Facharztkollegen, der ihm im Falle eines Termins vor Gericht mit seinem Fachwissen unterstützen könnte.  

Ob eine Anklage erfolgen wird, ist bislang nicht klar. Er besteht darauf, dass seine Atteste korrekt gewesen seien. Gründe, keine Maske zu tragen, gäbe es "hunderte". Aber es gäbe keinen Grund, "in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen". 

Ein Attest kann ausgestellt werden, wenn eine Maskenphobie, eine Herzschwäche oder eine zur Atemnot führende Lungenkrankheit vorliegt. Das Attest muss jedoch nicht akzeptiert werden.

Am Dienstag entschied das Oberverwaltungsgericht (Münster) etwa, dass Schüler von der Maskenpflicht im Unterricht nur durch ein Attest befreit werden können, wenn dies aussagekräftig ist. Das reine Unwohlsein durch das Tragen einer Maske sei kein Grund. 

Maskenverweigerer müssen weiterhin mit Bußgeldern rechnen. In Irland und den USA testet man Computerprogramme zum Aufspüren von Maskenverweigerern mittels Bildern aus Überwachungskameras. Damit lässt sich erkennen, ob eine Person mit den Vorschriften bricht. Diese kann dann mit einer üblichen Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht werden. 

In Deutschland sind Maskenpflicht und auch die Bußgelder bei Verstößen unübersichtlich. Jedes Bundesland folgt seine eigenen Regeln, die angesichts der Test-Positiven angepasst werden. 

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