Russland

Arzt: Nawalnys vorläufige Diagnose steht fest – keine Spuren von Vergiftung nachgewiesen

Dem stellvertretenden Chefarzt des Krankenhauses in Omsk zufolge wiesen erste Tests keine Spuren von Giftstoffen bei Nawalny nach. Durch Konsultationen mit Ärztekollegen aus Moskau soll außerdem bereits eine vorläufige Diagnose erstellt worden sein.
Arzt: Nawalnys vorläufige Diagnose steht fest – keine Spuren von Vergiftung nachgewiesenQuelle: Reuters © Alexey Malgavko

Im Blut und im Urin des Patienten seien weder Gift noch Spuren davon nachgewiesen worden, teilte der stellvertretende Chefarzt Anatoli Kalinitschenko am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax mit. Er sagte:

Wir gehen nicht davon aus, dass der Patient eine Vergiftung erlitten hat.

Darüber hinaus erklärte Kalinitschenko, dass Nawalnys vorläufige Diagnose bereits feststehe. Wegen der Regelungen zum Schutz von Personaldaten könne diese jedoch nicht offenbart werden, so der Mediziner. Die Frau und der Bruder des Patienten seien über die Diagnose allerdings bereits in Kenntnis gesetzt worden.

Bereits am Morgen präzisierte Alexander Murachowski, Chefarzt des Omsker Krankenhauses, bei einer Pressekonferenz gegenüber Journalisten, dass Nawalny weiterhin ohne Bewusstsein sei und künstlich beatmet werde. Im Vergleich zum Vortag sprach der Arzt allerdings von einer leichten Besserung. Nach Beratungen mit Spezialisten aus Moskau sei jedoch die Entscheidung über Nawalnys Transportunfähigkeit getroffen worden, so Murachowski.

Im Gespräch mit Journalisten teilte Iwan Schdanow, Chef von Nawalnys Fonds zur Korruptionsbekämpfung (FBK), ferner mit, dass ein Mitarbeiter der lokalen Transportpolizei den Ärzten der Klinik über den Nachweis eines "tödlichen Stoffes" in Nawalnys Proben Bericht erstattet habe. Die Substanz stelle eine ernste Gefahr nicht nur für Nawalny selbst, sondern auch für seine Umgebung dar. Zu der konkreten Art des gefährlichen Stoffes seien laut Schdanow mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst keine näheren Angaben gemacht worden.

Dabei benannte der FBK-Leiter den Polizeibeamten, der den Ärzten diesen Befund unterbreitet haben soll, nicht. Offizielle Stellungnahmen der russischen Ermittlungsbehörden zu dem mutmaßlichen Giftnachweis lagen am Freitag zunächst nicht vor.

Nawalnys Ehefrau Julija deutete ihrerseits darauf hin, dass das Vorgehen der Behörden darauf abzielen könnte, Zeit zu gewinnen, bis der unbekannte chemische Stoff sich von selbst im Körper ihres Mannes aufgelöst hat. Nawalnaja zeigte dem Krankenhaus gegenüber kein Vertrauen und forderte dessen Personal auf, Nawalnys Transfer zu erlauben, damit seine Behandlung in einer unabhängigen medizinischen Einrichtung fortgesetzt werden könne.

Die Frage der Journalisten, ob Schdanow oder Nawalnaja die Verantwortung für eine Verlegung Nawalnys in ein anderes Krankenhaus bewusst übernehmen würden, blieb allerdings unbeantwortet.  

Am Freitagmorgen ist ein deutsches Flugzeug aus Nürnberg in Omsk angekommen, das Alexei Nawalny nach bereits getroffenen Vereinbarungen zur weiteren Behandlung nach Berlin befördern sollte. Mit Verweis auf seinen Gesundheitszustand verweigerten die Ärzte in Omsk jedoch den Transport des 44-Jährigen.

Nawalny sei transportunfähig und sein Zustand sei nicht stabil, schrieb Kira Jarmysch, Sprecherin des russischen Aktivisten, unter Berufung auf den Chefarzt Murachowski auf Twitter. Nach Einschätzung der Ärzte würden diese Faktoren eine Verlegung Nawalnys in ein ausländisches Krankenhaus nicht erlauben. Der Wunsch seiner Familie sei dabei nicht ausreichend, so Jarmysch unter Berufung auf den Chefarzt. Sie fügte hinzu:

Das Verbot des Transports von Nawalny setzt sein Leben einer direkten Gefahr aus. Ohne die nötige Ausrüstung und eine festgestellte Diagnose im Omsker Krankenhaus zu bleiben, ist in der aktuellen Situation lebensgefährlich.

Jarmysch betonte ferner, dass alle erforderlichen Vereinbarungen mit der Empfängerklinik bereits getroffen und Papiere eingeholt worden seien. In Bezug auf die Verweigerung des Transports sprach sie von einem Mordversuch.

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