Meinung

Containern verboten! – Ein Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Auch das Bundesverfassungsgericht spricht Recht im landläufigen Sinne: "Sollen sie doch Kuchen essen!" Im Klartext bleibt selbst in Corona-Zeiten mit den leergefegten "Tafeln" und den davor stehenden Bedürftigen das berüchtigte "Containern" ein klarer Diebstahl. Was sonst?
Containern verboten! – Ein Kommentar zum Urteil des BundesverfassungsgerichtsQuelle: www.globallookpress.com © imago stock&people via www.imago-images.de

von Jens Zimmer

Am Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass es sich beim sogenannten "Containern" um einen Diebstahl handelt. Wer noch verzehrbare Lebensmittel aus Müllcontainern entwendet, macht sich somit strafbar.

Geklagt hatten zwei Studentinnen, die im Juni 2018 Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müllcontainer eines Supermarktes in Olching "gestohlen" hatten. Für dieses Vergehen wurden sie vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck in erster Instanz schuldig gesprochen.

Selbstverständlich dürfte allen Beteiligten klar sein, dass es sich bei der absichtlichen Vernichtung von Lebensmitteln um eine Perversion des Wohlstands selber handelt. Die Gewissenlosigkeit dieses Treibens wird kommende Generationen in ungläubiges Staunen versetzen. Wir staunen heute schon! Dennoch wird einfach immer so weitergemacht.

Aus rein marktwirtschaftlicher Sicht ist die Vernichtung eines "abgelaufenen" Joghurts natürlich die beste Lösung. Ansonsten würde in Zukunft nämlich gar kein Joghurt mehr produziert. Nur die Vernichtung des Joghurts "heute" garantiert, dass auch "morgen" noch für Joghurt bezahlt wird. Nur diese Bezahl-Erwartung stellt sicher, dass auch heute wieder Joghurt produziert wird, der dann morgen neu im Regal steht, während man den von gestern in den Container wirft. Das ist doch logisch! Oder?

Natürlich muss man sich zuallererst von der Vorstellung verabschieden, der Joghurt würde produziert, um "gegessen" zu werden. Das ist ein landläufiger Irrtum. Er wird produziert, um "verkauft" zu werden!

Aus marktwirtschaftlicher Sicht wird der Joghurt in eben jener Sekunde wertlos, in der er nicht mehr verkauft werden kann. Und wehe, wenn ihn dann noch jemand isst! Wo bliebe die Motivation, einen zu kaufen, dessen Mindesthaltbarkeitsdauer noch nicht überschritten ist?

Das bringt mich zurück zum Urteil unserer höchsten Instanz, des Bundesverfassungsgerichtes. Zur Begründung erklärten die Richter unter anderem:

Der Gesetzgeber darf grundsätzlich auch das Eigentum wirtschaftlicher wertloser Sachen strafrechtlich schützen.

Außerdem sei es nicht Aufgabe des Gerichtes zu prüfen, "ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat".

Letztere Feststellung sollte man sich gut merken. Lange schon ist das Bundesverfassungsgericht weit mehr, als nur der bloße Hüter unverrückbarer Prinzipien der Demokratie. Denn schon seit Jahrzehnten wird in Karlsruhe aktiv Politik mitgestaltet. Immer wieder greifen die Urteile indirekt oder direkt in die politische Willensbildung und auch Gesetzgebung ein.

Das Verfassungsgericht hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt, in Berlin ein wenig Druck zu machen. Denn selbstverständlich darf der Gesetzgeber auch "wirtschaftlich wertlose Sachen" schützen, was aber keineswegs zwingend bedeutet, dass sie auch für alle anderen "wertlos" sind. Die leergefegten oder in Corona-Zeiten geschlossenen "Tafeln" lassen herzlich grüßen! Noch weniger bedeutet es, dass die absichtliche Vernichtung von "wirtschaftlich wertlosem" Zeug keinen "gesellschaftlichen Schaden" verursacht.

Doch die Karlsruher Richter zogen es vor, den Kopf desinteressiert einzuziehen. Kein flammendes Fanal, nur ein müdes Abwinken in Richtung Berlin. Möge man sich doch bitte dort mit den Klagen junger Weltverbesserinnen befassen, statt den Olymp zu behelligen. Dies sei Aufgabe des Hohen Gerichtes nicht.

Was glauben Sie wohl, wie umgehend hyperaktiv Politik und Justiz würden, fänden große Konzerne plötzlich wertvolle Ressourcen im Hausmüll der Bürger? Da würden schnurstracks präventive Gesetze verabschiedet und bald Urteile im Schnellverfahren gesprochen werden. Nicht zu Ihren Gunsten, das kann ich Ihnen versichern! Auch die Müllabfuhr würde nur unwesentlich billiger werden. Wenn nicht überhaupt das Gegenteil einträte.

Doch ein paar Leute würden noch ein bisschen unverschämter reicher werden. Von dem vielen Geld würden sie noch einen Gesandten in die geräumigen Lobbyhallen des Bundestages schicken. Der bekommt dort einen Hausausweis und speist Häppchen mit jenen Vertretern des Volkes, die auch die Richter des Verfassungsgerichtes unter sich auskungeln. Sowie jene Gesetze verabschieden, auf die sie sich dann berufen können. Besonders dann, wenn zwei unbedeutende Studentinnen klagen. Ganz egal, wie viel Recht sie auch zu haben glauben – oder sogar haben.

Die Bürger werden wohl zusammenlegen müssen, um in diesem Staat noch repräsentiert zu werden. 50 Millionen sollten wir zusammenbekommen. Das reicht für ein paar saftige Parteispenden und dynamische Vollblut-Lobbyisten an den richtigen Stellen. Die dann so etwas wie "diplomatische Beziehungen" zu dieser Regierung aufnehmen. Damit den Menschen dieses Landes nicht nur das Geld aus Tasche gezogen wird, sondern sie auch etwas dafür bekommen! Damit sie nicht nur an der Wahlurne, sondern auch in den späteren Entscheidungen der Politiker endlich wieder eine Rolle spielen! Damit sie nicht mehr für dumm verkauft werden! Und auch nicht mehr "verurteilt", wenn sie einwandfreie Lebensmittel aus Müllcontainern retten.

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