Kein Grund zur Sorge? Polizei verwendet Daten von Corona-Gästelisten
Wer derzeit ein Restaurant oder ein Café in Deutschland besucht, bekommt – neben der Speisekarte – auch ein Formular ausgehändigt, auf dem er seine persönlichen Daten angeben soll. Viele Menschen machen sich nun Sorgen, dass diese Daten auch anderweitig verwendet werden könnten, beispielsweise zur Strafverfolgung.
Wie aus einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei Polizei und Innenministerien der Länder hervorgeht, gab es bislang in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz einzelne Fälle, bei denen Beamte auf Gästedaten zugegriffen haben. In Baden-Württemberg werden die Daten nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) dagegen nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt.
Gästeliste in Shishabar sichergestellt
Bernd Hochstädter vom Polizeipräsidium Südhessen sagte dazu gegenüber RT Deutsch: "Im Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen wurde in wenigen Einzelfällen bei strafrechtlichen Ermittlungen in Gästelisten eingesehen und in einem Fall wegen einer gefährlichen Körperverletzung in einer Shishabar im Kreis Groß-Gerau eine Gästeliste durch die Polizei sichergestellt."
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt dagegen: "Der Zugriff auf Gästedaten durch Polizeibehörden ist aus Sicht des DEHOGA ein hochsensibles Thema. Dabei müssen die Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung sorgfältig abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden. Es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage nach der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit derartiger Datenabfragen." Andernfalls, fürchtet der Verband, "könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen".
Polizei beschwichtigt
Pressesprecher Alexander Glunz von der Deutschen Polizeigewerkschaft Hessen versichert gegenüber RT Deutsch: "Personenbezogene Daten sind bei der Polizei in Hessen in sicheren Händen. Ein Bürger, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, hat keinen Grund, das Wissen der Polizei um seine Daten zu fürchten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hessen vertritt die Auffassung, dass sich jeder unbescholtene Bürger sicher sein kann, dass seine Daten bei der Polizei gemäß den Datenschutzbestimmungen sobald als möglich vernichtet beziehungsweise gelöscht werden. Ein Missbrauch findet nicht statt. Zumal die Gegenfrage erlaubt sein muss:
Was sollte die Polizei mit einer Fülle von Daten wollen, die in keinem Zusammenhang zu einem Ermittlungsvorgang stehen?
Bundesregierung hält sich weiter bedeckt
Das Bundesjustizministerium will den Zugriff auf die Daten aktuell nicht gesetzlich regeln. Es bestünden keine Bedenken gegen die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung, solange die gesetzlichen Vorgaben in der Strafprozessordnung dafür eingehalten würden, heißt es in einer Auskunft des Ministeriums an den tourismuspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Marcel Klinge.
FDP fordert Begleitgesetz
Klinge kritisierte: "Die Bundesregierung scheint nicht verstanden zu haben, dass die Bürger ihre persönlichen Daten nicht einfach so ungeregelt hergeben wollen." Damit sich Gäste sicher und vertrauensvoll in der Gastronomie registrierten, müsse die Bundesregierung ein Begleitgesetz auf den Weg bringen, das festlege, dass die Daten nur zur Verfolgung von Coronavirus-Infektionen genutzt werden. "Wenn das Vertrauen von Gästen und Wirten in die Corona-Gästelisten noch weiter gestört wird, wird es mehr falsche Angaben geben. Damit ist niemandem geholfen", so Klinge weiter.
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(rt)
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