Deutschland

Kein Grund zur Sorge? Polizei verwendet Daten von Corona-Gästelisten

Im Zuge der Corona-Krise sind Gast­stät­ten dazu ver­pflich­tet, per­sön­li­che Daten ihrer Gäste zu sam­meln. Zu­letzt wur­den in meh­re­ren Bun­des­län­dern Fälle be­kannt, in denen Daten auch zur Straf­ver­fol­gung ge­nutzt wur­den. Die Bundesregierung hält ein einheitliches Gesetz für nicht erforderlich.
Kein Grund zur Sorge? Polizei verwendet Daten von Corona-GästelistenQuelle: Reuters © FABRIZIO BENSCH

Wer derzeit ein Restaurant oder ein Café in Deutschland besucht, bekommt – neben der Speisekarte – auch ein Formular ausgehändigt, auf dem er seine persönlichen Daten angeben soll. Viele Menschen machen sich nun Sorgen, dass diese Daten auch anderweitig verwendet werden könnten, beispielsweise zur Strafverfolgung.

Wie aus einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa bei Polizei und Innenministerien der Länder hervorgeht, gab es bislang in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz einzelne Fälle, bei denen Beamte auf Gästedaten zugegriffen haben. In Baden-Württemberg werden die Daten nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) dagegen nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt.

Gästeliste in Shishabar sichergestellt

Bernd Hochstädter vom Polizeipräsidium Südhessen sagte dazu gegenüber RT Deutsch: "Im Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen wurde in wenigen Einzelfällen bei strafrechtlichen Ermittlungen in Gästelisten eingesehen und in einem Fall wegen einer gefährlichen Körperverletzung in einer Shishabar im Kreis Groß-Gerau eine Gästeliste durch die Polizei sichergestellt."

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt dagegen: "Der Zugriff auf Gästedaten durch Polizeibehörden ist aus Sicht des DEHOGA ein hochsensibles Thema. Dabei müssen die Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung sorgfältig abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden. Es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage nach der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit derartiger Datenabfragen." Andernfalls, fürchtet der Verband, "könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen".

Polizei beschwichtigt

Pressesprecher Alexander Glunz von der Deutschen Polizeigewerkschaft Hessen versichert gegenüber RT Deutsch: "Personenbezogene Daten sind bei der Polizei in Hessen in sicheren Händen. Ein Bürger, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, hat keinen Grund, das Wissen der Polizei um seine Daten zu fürchten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Hessen vertritt die Auffassung, dass sich jeder unbescholtene Bürger sicher sein kann, dass seine Daten bei der Polizei gemäß den Datenschutzbestimmungen sobald als möglich vernichtet beziehungsweise gelöscht werden. Ein Missbrauch findet nicht statt. Zumal die Gegenfrage erlaubt sein muss:

Was sollte die Polizei mit einer Fülle von Daten wollen, die in keinem Zusammenhang zu einem Ermittlungsvorgang stehen?

Bundesregierung hält sich weiter bedeckt

Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um will den Zu­griff auf die Daten ak­tu­ell nicht ge­setz­lich re­geln. Es be­stün­den keine Be­den­ken gegen die Nut­zung der Daten zur Straf­ver­fol­gung, so­lan­ge die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben in der Straf­pro­zess­ord­nung dafür ein­ge­hal­ten wür­den, heißt es in einer Aus­kunft des Mi­nis­te­ri­ums an den tou­ris­mus­po­li­ti­schen Spre­cher der FDP-Frak­ti­on im Bun­des­tag, Mar­cel Klin­ge.

FDP fordert Begleitgesetz

Klin­ge kri­ti­sier­te: "Die Bun­des­re­gie­rung scheint nicht ver­stan­den zu haben, dass die Bür­ger ihre per­sön­li­chen Daten nicht ein­fach so un­ge­re­gelt her­ge­ben wol­len." Damit sich Gäste si­cher und ver­trau­ens­voll in der Gas­tro­no­mie re­gis­trier­ten, müsse die Bun­des­re­gie­rung ein Be­gleit­ge­setz auf den Weg brin­gen, das fest­le­ge, dass die Daten nur zur Ver­fol­gung von Co­ro­na­vi­rus-In­fek­tio­nen ge­nutzt wer­den. "Wenn das Ver­trau­en von Gäs­ten und Wir­ten in die Co­ro­na-Gäs­te­lis­ten noch wei­ter ge­stört wird, wird es mehr fal­sche An­ga­ben geben. Damit ist nie­man­dem ge­hol­fen", so Klin­ge weiter.

Mehr zum Thema - BPK: Ist der polizeiliche Zugriff auf Corona-Gästelisten zulässig?

(rt)

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