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Bundesgericht: Linksradikales Internetportal bleibt verboten

Seit August 2017, nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg, ist die Internetplattform "Linksunten.Indymedia" verboten. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums war umstritten. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Bundesgericht: Linksradikales Internetportal bleibt verbotenQuelle: www.globallookpress.com

Die linksradikale Internetplattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot zurück.

"Linksunten.Indymedia" sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.

Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt, sagte Kraft.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßliche Mitglieder des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden.

Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte", sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Anwälte der Kläger kündigten an, mit den Fällen wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie sehen Grundrechte beschnitten. Der Zweck des Vereinsverbots sei "ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen", sagte Rechtsanwalt Sven Adam, der einen Kläger vertrat.

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Das Bundesinnenministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgesprochen. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Die Verhandlung in Leipzig knapp zweieinhalb Jahre später fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Am Samstag war es bei einer Solidaritätsdemonstration gegen das Verbot der Internetplattform zu Krawallen gekommen.

Das Verbot ist nicht unumstritten. Kritiker wie die Organisation Reporter ohne Grenzen werten es als Angriff auf die Pressefreiheit, weil die Seite – trotz extremistischer Gewaltaufrufe – auch ein journalistisches Onlineportal gewesen sei. Dass das Ministerium durch die "juristische Hintertür" des Vereinsrechts die komplette Plattform mit allen legalen Inhalten verboten habe, sei völlig unverhältnismäßig gewesen, erklärte Sprecher Christoph Dreyer. Dagegen sah die Gewerkschaft der Polizei in der Plattform "eine Online-Litfaßsäule für pure Hassbotschaften und abscheuliche Drohungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte". Abschaltung und Verbot 2017 seien richtig gewesen.

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(dpa/rt deutsch)

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