Europa

Dänisches Einbürgerungsrecht: Bürgermeister soll sich selbst die Hand schütteln

Bereits seit 30 Jahren lebt der Niederländer Marcel Meijer in Dänemark. Jetzt wird der Bürgermeister der Insel Samsø Däne. Laut dänischem Recht ist ein Handschlag Teil der Zeremonie. Aufgrund seiner Position als Bürgermeister müsste er sich jedoch selbst die Hand geben.
Dänisches Einbürgerungsrecht: Bürgermeister soll sich selbst die Hand schüttelnQuelle: www.globallookpress.com © Bernhard Schmerl

Das dänische Parlament muss der Einbürgerung von Marcel Meijer noch zustimmen. Das Ministerium für Information und Einwanderung hatte Meijer mitgeteilt, dass er auf der Einbürgerungsliste stünde. Seit 2018 schreibt das Gesetz vor, dass die einzubürgernde Person hierfür dem lokalen Bürgermeister die Hand gibt. Allerdings ist der Niederländer Meijer seit dem Jahr 2014 Bürgermeister der Insel Samsø und hat sich aufgrund dieses Umstands an die Einwanderungsbehörde gewandt. 

Gegenüber der dänischen Nachrichtenagentur Ritzau sagte Meijer zu den unvorhergesehenen Komplikationen: 

Wir haben darüber sehr viel gelacht und spekuliert und wissen nicht, wie wir weiter vorgehen werden. Ich denke nicht, dass die Kommune irgendwelche Anweisungen darüber erhalten hat, was in einer solchen Situation zu tun ist. 

Voraussichtlich wird ein Repräsentant der Kommune zugegen sein. Meijer ist sich sicher, dass eine Lösung gefunden wird. Die Neuregelung von 2018 hatte zu Diskussionen geführt. Befürworter sehen diese als Ausdruck der dänischen Kulturnorm: 

Der Antragsteller bringt durch diesen symbolischen Akt den besonderen Respekt vor der dänischen Gesellschaft zum Ausdruck, der nach Ansicht der Regierung mit der Erteilung der dänischen Staatsbürgerschaft einhergehen sollte. 

Muslime hatten das Gesetz als diskriminierend kritisiert. Für den Insel-Bürgermeister ist die Forderung, sich die Hand zu geben, rein symbolischer Natur. Integration auf dem Arbeitsmarkt sowie etwa die Teilnahme an Elternabenden seien bedeutsamer. Ebenfalls Teil der Zeremonie zur Einbürgerung ist die Unterzeichnung, das Grundgesetz zu achten.  

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