Deutschland

Blamage bei BPK: Regierungssprecher kann Vorwürfe gegen Russland zu Minsk II nicht belegen

Die Bundesregierung wirft Russland regelmäßig vor, Minsk II nicht umzusetzen. RT fragte nun auf der BPK nach, gegen welche der 13 konkreten Punkte des Abkommens Moskau aus Sicht der Bundesregierung denn verstößt. Der sonst recht eloquente Regierungssprecher wurde sehr einsilbig.

Das Minsker Abkommen, oft auch als Minsk II bezeichnet, umfasst insgesamt 13 Punkte. Das Abkommen wurde im Februar 2015 vom damaligen französischen Präsidenten François Hollande, der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem damaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko sowie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgehandelt und von den Teilnehmern der Trilateralen Kontaktgruppe am 12. Februar 2015 unterzeichnet.

Als Garantiemächte des Abkommens agieren Frankreich, Deutschland und Russland. Als Konfliktparteien werden ausschließlich die Regierung der Ukraine sowie, so die Formulierung im Abkommen, "die bewaffneten Verbände der gesonderten Kreise der Gebiete Donezk und Lugansk der Ukraine" aufgeführt. Im Gegensatz zur Lesart von ukrainischer und Bundesregierung wird die Russische Föderation im Minsker Abkommen explizit als Garant und nicht als Konfliktpartei geführt. 

Nichtsdestotrotz lässt die Bundesregierung regelmäßig verlautbaren, die Sanktionen gegen Russland können "erst nach einer vollständigen Umsetzung der Minsker Abkommen aufgehoben werden". Als RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf der aktuellen Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Steffen Seibert allerdings wissen wollte, gegen welche konkreten der 13 Punkte bei Minsk II Russland denn nach Einschätzung der Bundesregierung verstößt, kam von der Sprecherbank erst einmal nur peinliches Schweigen und dann das Eingeständnis, dass man Russland zwar gern der Nichteinhaltung von Minsk II beschuldigt, aber auf Nachfrage nicht in der Lage ist, konkrete Punkte anzuführen.  

Hier die 13 Punkte des Minsker Abkommens von 2015:

1. Waffenruhe ab Sonntag, den 15. Februar 2015, um 00.00 Uhr.

2. Abzug der schweren Waffen aus einer Pufferzone. Die Regierungstruppen müssen sich hinter die aktuelle Frontlinie zurückziehen, die Separatisten hinter die im September im Minsker Abkommen vereinbarte Demarkationslinie. Der Abzug der Waffen beginnt am zweiten
Tag nach der Waffenruhe und muss nach spätestens 14 Tagen abgeschlossen sein.

3. Die OSZE überwacht die Waffenruhe und den Abzug der Waffen.

4. Nach dem Abzug der Waffen sollen Gespräche über Wahlen in Donezk und Lugansk sowie den künftigen Status der beiden Regionen beginnen. Grundlage ist ein Gesetz, mit dem Kiew den abtrünnigen Regionen vorübergehend mehr Selbstständigkeit zugestanden hatte.
Das ukrainische Parlament muss innerhalb von 30 Tagen festlegen, für welches Gebiet dies genau gelten soll. Die Regionen können darüber entscheiden, welche Sprache sie nutzen wollen.

5. Eine gesetzliche Amnestieregelung soll alle Konfliktbeteiligten vor Strafverfolgung schützen.

6. Freilassung aller Gefangenen.

7. Sicherstellung humanitärer Hilfsleistungen.

8. Beide Seiten müssen an einer Wiederherstellung der Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen arbeiten, damit etwa die Zahlung von Renten und Steuern wieder aufgenommen werden kann. Kiew verpflichtet sich, den Bankensektor im Konfliktgebiet wieder aufzubauen.

9. Die Ukraine soll die vollständige Kontrolle über die Grenze zu Russland übernehmen. Dieser Prozess soll nach den geplanten Wahlen beginnen und spätestens Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bedingung ist, dass die Verfassungsreformen unter Punkt 11 umgesetzt
werden.

10. Rückzug aller ausländischen Kämpfer, Söldner und Waffen unter Aufsicht der OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppen.

11. Bis Ende 2015 muss eine neue ukrainische Verfassung in Kraft treten, die eine Dezentralisierung des Landes ermöglicht und mit Vertretern der abtrünnigen Regionen abgestimmt ist. Ein Gesetz zum künftigen Sonderstatus von Donezk und Lugansk muss ebenfalls bis
Jahresende verabschiedet werden.

12. Wahlen in den abtrünnigen Regionen unter Aufsicht der OSZE, ein Termin ist nicht angegeben.

13. Die Kontaktgruppe soll noch intensiver zusammenarbeiten und Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans einsetzen.

Es bleibt die Frage, welchen der 13 Punkte Russland denn konkret erfüllen soll, damit die Sanktionen abgebaut werden. Finden Sie darauf eine Antwort?

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