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Doppelmoralist des Tages: CSU-Minister Scheuer verantwortet 65 laufende Enteignungsverfahren

Wie eine Anfrage an die Bundesregierung ergeben hat, zeichnet das Verkehrsministerium derzeit für 65 Enteignungsverfahren gegen private Grundstücksbesitzer verantwortlich. Enteignungen von Immobilienkonzernen verdammt die CSU aber als "sozialistische Idee".
Doppelmoralist des Tages: CSU-Minister Scheuer verantwortet 65 laufende EnteignungsverfahrenQuelle: Reuters

Der Bundestagsabgeordnete Sven Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Bundesregierung gefragt, wie viele laufende Enteignungsverfahren zum Zwecke des Bundesfernstraßenbaus es derzeit gibt. Laut Darstellung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter CSU-Minister Andreas Scheuer sind derzeit "insgesamt 65 laufende [Enteignungs-]Verfahren gemeldet. 35 davon betreffen den Bau von Bundesautobahnen und 30 den Bau von Bundestraßen". 

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Die Enteignungen werden mit Verweis auf Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes begründet, demzufolge Enteignungen zulässig sind, "soweit sie zur Ausführung eines festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig" sind und entsprechend Artikel 14 des Grundgesetzes dem "Wohle der Allgemeinheit" dienen. Die genannten 65 Enteignungsverfahren laufen derzeit in insgesamt zehn Bundesländern.

Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte Kindler:

Wenn es darum geht, neue überflüssige Autobahnen durchzudrücken, haben CDU, CSU und FDP keine Probleme mit der Enteignung von Privatleuten und Bauern. Geht es aber um die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, die ihre Marktmacht für Preistreiberei ausnutzen, heulen sie laut auf.

Die Frage der Enteignung von Immobilienkonzernen, die wie zum Beispiel die börsennotierte Wohnungsgesellschaft "Deutsche Wohnen SE", ihre Marktmacht nachweislich missbrauchen, sorgt derzeit für heftige Debatten. Unter Verweis auf Artikel 15 des Grundgesetzes (GG) versucht die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen enteigenen" einen Volksentscheid durchzuführen, um Konzerne mit über 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und so den Wohnraum zu vergesellschaften. Ziel ist ein Stopp rasant steigender Mieten und der daraus resultierenden sozialen Verdrängungen. Artikel 15 des GG besagt: 

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Die Immobilien-Lobbypartei FDP strebt angesichts dieser potenziellen Bedrohung der Profitinteressen ihrer Mitglieder eine Grundgesetzänderung im Bundestag und Bundesrat an, um Artikel 15 ersatzlos zu streichen. So erklärt FDP-Chef Lindner: 

Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt. Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken. 

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Allerdings ist unter Verfassungsexperten umstritten, ob Artikel 15 überhaupt abgeschafft werden kann. Denn die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die sich mit den sogenannten Grundrechten beschäftigen, können nicht einfach abgeschafft werden, auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Artikel 19, Absatz 2, des Grundgesetzes besagt sehr eindeutig:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Auch CSU-Chef Markus Söder tönt lauthals:

Enteignungen sind sozialistische Ideen und haben mit bürgerlicher Politik nichts zu tun. Wer das Eigentum nicht mehr respektiert, ändert unsere Gesellschaft von Grund auf und schafft nicht mehr Wohnung dadurch.

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