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Bundespressekonferenz: Wieso hängt noch immer Porträt von Nazi-Verbrecher Globke im Kanzleramt?

Hans Globke war einer der Hauptverfasser und Kommentatoren der Nürnberger Rassengesetze, mit denen die Nazis ihre antisemitische und rassistische Ideologie institutionalisierten. Sein Bildnis hängt bis heute im Kanzleramt. Auf Nachfrage von RT gab sich die Bundesregierung unwissend.
Bundespressekonferenz: Wieso hängt noch immer Porträt von Nazi-Verbrecher Globke im Kanzleramt?

Es klingt schier unglaublich. Im vierten Stock des Kanzleramts, also unweit des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, hängt noch immer und auch heute ohne weitere Kommentierung ein Bildnis des verurteilten Nazi-Verbrechers Hans Globke.

Dieser war ab 1933 im Reichsinnenministerium in seiner Funktion als Oberregierungsrat und ab 1938 als Ministerialrat verantwortlich für das Verfassen und das offizielle juristische Kommentieren der Nürnberger Rassengesetze und galt als "Spezialist für Judenfragen". Er verfasste im Alleingang 1936 den ersten Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und deren Ausführungsverordnungen. Seine Kommentierung erwies sich als besonders einflussreich für die Umsetzung dieser berüchtigten Nürnberger Gesetze in die Praxis, insbesondere der Abschnitt zur "Rassenschande".

Laut freigegebenen Unterlagen des US-Auslandsgeheimdienstes CIA soll Globke auch für die Deportation von 20.000 Juden aus Nordgriechenland in deutsche Vernichtungslager in Polen verantwortlich gewesen sein. 

Doch trotz Globkes Rolle im Dritten Reich als "Spezialist für Judenfragen" im Reichsinnenministerium und Mit-Verfasser der Nürnberger Rassengesetze wurde er 1953 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts und galt als dessen engster Vertrauter. Diese Stellung hatte er bis zum Rücktritt Adenauers 1963 inne. Globke ist wohl das prominenteste Beispiel für die Kontinuität - auch beim Personal der Verwaltungseliten - vom selbsternannten "Dritten Reich" zur Bundesrepublik Deutschland (BRD). 

Es war folglich auch nicht die Bundesrepublik, sondern die Deutsche Demokratische Republik (DDR), die 1963 einen Prozess gegen Globke in die Wege leitete. Versuche gab es auch in der BRD, allerdings wurde Globke vom BND, Verfassungsschutz, von der CIA und auch durch Adenauer höchst persönlich vor Strafverfolgung geschützt

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Rechtsgrundlage für den Prozess in der DDR waren die international anerkannten Nürnberger Prinzipien, Art. 6 des Londoner Statuts für das Internationale Militärtribunal vom 8. August 1945 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 und §§ 211, 47 des in der DDR zu jener Zeit noch fortgeltenden Reichsstrafgesetzbuchs

Globke wurde als "kaltherziger, verbissener Antisemit“ wegen "in Mittäterschaft begangenen fortgesetzten Kriegsverbrechens und Verbrechens gegen die Menschlichkeit in teilweiser Tateinheit mit Mord" zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

Von der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde wird der Prozess bis in die Gegenwart als ein „höchsten Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit verpflichteter und genügender Strafprozess“ bezeichnet.

Die Verurteilung des Kanzleramts-Chefs in der DDR gilt auch nach Ansicht internationaler Strafrechtsexperten als nicht rechtsstaatswidrig. Nach der Wiedervereinigung erfolgte auch keine Rehabilitation durch bundesdeutsche Gerichte: Das heißt juristisch betrachtet gilt Globke seit über 55 Jahren als überführter und verurteilter Nazi-Verbrecher. Doch auf Nachfrage von RT auf der Bundespressekonferenz gaben sich die Regierungssprecher unwissend. Die in der BPK zugesagte Nachreichung einer Erklärung ist bisher nicht erfolgt. 

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