Deutschland

Neuer Rekord: Mehr als 581 Millionen Euro für parteinahe Stiftungen in 2017

Die Parteistiftungen der Bundestagsparteien vermeldeten im vergangenen Jahr eine Rekordsumme an staatlichen Zuschüssen in Höhe von insgesamt 581,4 Millionen Euro, 27 Millionen mehr als 2016. Vorne lag die Friedrich-Ebert-Stiftung mit 170,7 Millionen Euro.
Neuer Rekord: Mehr als 581 Millionen Euro für parteinahe Stiftungen in 2017Quelle: Reuters © Michaela Rehle

Gesetzlich ist festgelegt, dass die staatlichen Zuschüsse zur Parteienfinanzierung nicht mehr als 161,8 Millionen Euro betragen dürfen. Derzeit liegen jedoch die staatlichen Zahlungen an die parteinahen Stiftungen weit über den staatlichen Zuschüssen zur Parteienfinanzierung. Die der SPD nahestehende Friedrich-Ebert-Stiftung sammelte im Vorjahr nicht weniger als 170,7 Millionen Euro ein. Die Konrad-Adenauer Stiftung der CDU kam auf 167,1 Millionen Euro an Zuwendungen, die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linken auf 64,1 Millionen Euro, die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen auf 63,6 Millionen Euro, die Hanns-Seidel-Stiftung der CSU auf 58,4 Millionen und die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP) auf 57,6 Millionen Euro. Kritik kommt nun vom Bund der Steuerzahler. 

Dessen Präsident Reiner Holznagel erklärt gegenüber der Welt am Sonntag

Die Finanzierung der Stiftungen verschlingt drei Mal mehr Steuergeld als die staatliche Parteienfinanzierung.

Michael Koß vom Anti-Korruptionsverein Transparenz International fordert ein Stiftungsgesetz: 

Die Stiftungen müssten dann detailliert Rechenschaft ablegen, um die Finanzierung transparenter und für jeden Bürger nachvollziehbar zu machen. 

Präsenz im In- und Ausland

Die Parteien des Deutschen Bundestags arbeiten alle mit Stiftungen zusammen, von denen sie sich politisch in ihren Grundsätzen vertreten fühlen. Von den Parteien selbst sind die Stiftungen gesetzlich getrennt. Es handelt sich bei den Stiftungen, mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung, eigentlich um eingetragene Vereine. 

Dies hat einerseits rechtliche Gründe, andererseits aber auch mit der politischen Bildung zu tun. Politische Bildung durch die Stiftungen soll im In- und Ausland erfolgen. Die rechtliche Trennung hat aber auch zur Folge, dass die Stiftungen für die Parteien direkt werben. Die Stiftungen wiederum finanzieren ihren Betrieb aus Bundesmitteln. Diese kommen aus dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesumweltministerium, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. 

Kritik vom Bundesgerichtshof über Verwendung der Finanzmittel

Der Bundesgerichtshof kritisierte jüngst die Verwendung der Finanzmittel durch die Stiftungen. Die der CSU nahestehende Hanns-Seidel Stiftung war im Jahr 2014 nach einem Steuerskandal gezwungen, 1,8 Millionen Euro an den Bund zurückzuzahlen. Die Verwendung der Bundesmittel erfolgte zuvor gegen die geltenden Vorschriften. Die Stiftung förderte zwei Bildungseinrichtungen mit ihren Mitteln. Der Bundesgerichtshof kritisierte die Verwendung der Mittel für Auslandsreisen.

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